07.06.2023 - 9.3 Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertages...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor.

 

 

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Stellungnahme Nr. 2023/BV/4102-03 (SN) der Verwaltung zieht Herr Reinke (im Namen der Einreichenden) den Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4102-01 (ÄA) zurück und weist darauf hin, dass dessen Inhalt dann zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft neu als Prüfauftrag in Form eines Antrages eingereicht werden soll.

 

Auf Grund des angekündigten Prüfauftrages weist Herr Senator Bockhahn darauf hin, dass eine Verpflichtung der Träger der Kindertageseinrichtungen rechtlich nicht zulässig ist.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertages­einrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock -KiföG- Satzung (Anlage 1 einschl. Anlage 2 „Hort ohne Krippe und Kindergarten“ und Anlage 3 „Kindertagesstätte zu § 8 der KiföG-Satzung“).

 

Anlagen:

1 Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen
in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock -KiföG- Satzung
einschl. Anlage 2 „Hort ohne Krippe und Kindergarten“ und
Anlage 3 „Kindertagesstätte zu § 8 der KiföG-Satzung“)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

48

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Realisierung:

 

Die KiföG-Satzung wurde am 23.06.2023 im INTERNET unter www.rostock.de/Bekanntmachungen veröffentlicht. Somit wurde der Beschluss erfüllt. 

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Anlagen zur Vorlage