07.06.2023 - 9.1.9 Chris Günther (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

§ 3 Abgabepflichtiger Personenkreis wird um einen weiteren Absatz ergänzt:

 

(2) Kurabgabepflichtig sind ebenfalls Zweitwohnungsinhaber (Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit, welche für diese nicht zugleich Hauptwohnung im Sinne des § 16 Abs. 2 LMG MV darstellt) und ihre Ehegatten oder der eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und deren Kinder soweit diese noch nicht wirtschaftlich eigenständig sind. Sie sind verpflichtet eine Jahreskurabgabe gemäß § 5 Abs. 3 dieser Satzung unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer zu entrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt