07.06.2023 - 9.1 Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostoc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor.

 

 

Die Präsidentin informiert, dass die Beschlussvorlage um die Anlage 4 „Fragen und Antworten“ ergänzt wurde.

Außerdem wurden folgende redaktionelle Änderungen zur Beschlussvorlage vorgenommen und die Anlage 1 – Kurabgabesatzung im Allris ausgetauscht:
 

- in der Einleitung der Satzung:

Beschlussfassungstermin 7. Juni 2023

 

- § 4 - 2.:

Das Prozentzeichen bei GdB (Grad der Behinderung) ist falsch und entfällt.
(Der GdB wird nur noch mit einer Zahl und ohne Prozent angegeben.)

 

- § 10 (2):

Auf Seite 5 Nummerierung (römische Zahlen fortlaufend)

 

- § 13: 

  Termin des Inkrafttretens 1. September 2023

  (betrifft ebenfalls den Punkt 1 des Beschlussvorschlages der Vorlage)

 

 

 

 

Weiterhin informiert sie, dass der Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4037-10 (ÄA) der CDU/UFR-Fraktion aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung zurückgezogen wurde; dafür wurde der Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4037-16 (ÄA) eingereicht.
Die Änderungsanträge Nr. 2023/BV/4037-13 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4037-14 (ÄA) der Fraktion Rostocker Bund wurden ebenfalls zurückgezogen.

 


 

Bei nachfolgend aufgeführten Änderungsanträgen wurden folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen:

 

- zum Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4037-05 (ÄA):

Die Passage ", die im Besitz folgender Merkzeichen sind: B, H, aG oder GL."
wird gestrichen 

sowie Streichung Prozentzeichen in den Punkten 1 und 2 bei der Angabe des Grades der Behinderung
 

 

 

- zum Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4037-07 (ÄA):

Streichung "(2,25 EUR)" nach "Tagesgastes".

 

 

 

- zum Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4037-08 (ÄA):

  im Absatz (1) wird Satz 2 wie folgt ersetzt:

Bei Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100, welche laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, sind deren Begleitpersonen ebenfalls von der Kurabgabe befreit.

 

 

 

 

Es erfolgt die bereits unter TOP 2, Änderung der Tagesordnung, bestätigte Anhörung von Herrn Szabo (Vorsitzender des DEHOGA-Regionalverbandes Rostock [Deutscher Hotel- und Gaststättenverband]).

 

Herr Szabo stimmt der Satzung zu und weist aber darauf hin, dass der DEHOGA-Regionalverband Rostock sich eine intensivere Beteiligung gewünscht hätte.
Auch werden Fragen zur Durchsetzbarkeit der Satzung in der Praxis gesehen.

 

 

Anschließend begründet Herr Fromm (Tourismusdirektor des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“) die Beschlussvorlage und verweist im Zusammenhang mit den Änderungsanträgen darauf, dass eine auskömmliche Finanzierung benötigt wird.

 

Frau Knitter informiert, dass die Fraktion der SPD den Änderungsanträgen, die zu einer überdurchschnittlich großen Entlastung der Touristinnen und Touristen und damit zu einer großen Belastung der Stadt führen, nicht zustimmen wird.

 


 

Frau Dr. Bachmann fragt nach, ob einer der vorliegenden Änderungsanträge womöglich rechtwidrig ist und wie die Verwaltung dann gegebenenfalls oder wenn die Finanzierung für die gewünschten Änderungen fehlt, damit umgeht, wenn den Änderungsanträgen zugestimmt werden würde (Widerspruch).
 

In einer weiteren Wortmeldung informiert sie, dass die Fraktion Rostocker Bund die Beschlussvorlage ablehnt. 
Auch Frau Niemeyer und Herr Eisfeld lehnen die Beschlussvorlage ab.

 

Herr Flachsmeyer, Frau Günther und Herr Albrecht nehmen Stellung.

 

Im Zusammenhang mit der Nachfrage von Frau Dr. Bachmann informiert die Oberbürgermeisterin, dass die Verwaltung gerade - vor dem Hintergrund von Kostensteigerungen und Mindereinnahmen in vielen Bereichen - an der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 arbeitet.
Eine rechtlich überarbeitete Kurabgabesatzung muss verabschiedet werden, gleichzeitig müssen Einnahmen für die wichtigen touristischen Dienstleistungen organisiert werden.
Die Situation gestaltet sich jetzt - und das ist tatsächlich ein Problem - nicht besonders günstig, dass durch Änderungsanträge zu dieser Beschlussvorlage mit fehlenden Deckungsquellen Mehrkosten und Mindereinnahmen (ca. 300.000 EUR) – also zusätzliche Ausgaben für den städtischen Haushalt – entstehen.

 

Herr Jaeger spricht sich gegen die Satzung und für die Einführung einer Bettensteuer aus.

 

Herr Fromm spricht sich gegen eine Bettensteuer aus, da diese – im Gegensatz zur Kurabgabe - keine direkte Zweckbindung hat.

Abschließend informiert er, dass auf Landesebene an einem Tourismusgesetz gearbeitet wird und hofft, dass die rechtlichen Unschärfen hierbei oder durch erneute Novellierung des Kommunalabgabengesetzes geheilt werden. Er hofft auf entsprechende bessere Regelungen zur auskömmlichen Finanzierung der Tourismusbranche.


 

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Beschluss (einschließlich der redaktionellen Änderungen und bestätigter Änderungsanträge):

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) (Anlage 1) einschließlich der Erweiterung des Erhebungsgebietes für die Kurabgabe auf das Stadtgebiet Rostock ab 01.09.2023 und die Kalkulation der Kurabgabesatzung (Anlage 2).

 

 

2. Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0527/07-BV “Entgelte für die Inanspruchnahme öffentlicher Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock” der Bürgerschaft vom 09.04.2008 wird für die von der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (OE 87) und dem Amt für Umwelt- und Klimaschutz (OE 73) bewirtschafteten öffentlichen Bedürfnisanstalten (ÖBA) als Gegenstandslos erklärt.

 

 

Anlagen:

1 Satzung … zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) …
(wird nach Fertigstellung beigefügt),
2 Kalkulation der Kurabgabesatzung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

27

Dagegen:

20

Enthaltungen:

0

 

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Realisierung:

 

Die Kurabgabesatzung wurde am 23.06.2023 im INTERNET unter www.rostock.de/Bekanntmachungen veröffentlicht. Somit wurde der Beschluss erfüllt.