22.11.2022 - 5.1 5. Fortschreibung und Aktualisierung des Schule...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schumacher weist daraufhin, dass Sanierungen und Neubauten von Schulen immer unter ökologischen Gesichtspunkten geplant werden sollten.

Weiterhin fragt Frau Schumacher ob die Schülerzahlenprognosen und das starke Wachstum einiger Stadtgebiete in den Planungen Beachtung finden?

 

Herr Barth:  Die Zuständigkeit des Sachgebietes liegt bei Planungen der Schülerzahlen, nicht bei der Bauausführung. Allerdings sind Bauherren gesetzlich dazu verpflichtet, Neubauten ökologisch nachhaltig auszuführen. Für weiterführende Fragen muss sich das Gremium an den Kommunalen Eigenbetrieb für Objektbewirtschaftung und Entwicklung (KOE) wenden.

 

Zwar ziehen in einige Stadtgebiete mehr Familien als in andere Stadtgebiete, einen größeren Einfluss auf die Schülerzahlen hat dies aber nicht zur Folge.

 

Herr Barth geht in einem längeren Vortrag auf die Inhalte der 5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ein.

 

Her Rohde möchte wissen, ob die Gehlsdorfer Grundschule in Zukunft 3-zügig bleibt oder ob die Erweiterung auf 4-Zugigkeit geplant ist?

 

Herr Barth: Die Grundschule Gehlsdorf ist für die Zukunft mit 3 Zügen geplant.

 

Herr Massenthe bedankt sich für die detaillierten Ausführungen und lässt das Gremium über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt