07.04.2022 - 4 Informationen der Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Frau Koch teilt mit, dass die zukünftige Platzierung der Sitzbänke noch offen ist.

Laut dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofwesen standen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Rahmen des Projektes „100 Bänke für Rostock“ zahlreiche Sitzbänke zur Verfügung. Das Kontingent für Lütten Klein wurde bereits im Jahr 2021 ausgeschöpft. Herr Block der AG-Leiter vom Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen prüft dennoch, ob weitere 8 Bänke im Ortsteil installiert werden können. Diese Baumaßnahme könnte frühestens im Herbst 2022 realisiert werden.

Die aktuelle Liste der Bauanträge liegt vor und kann im Ortsamt bei Interesse eingesehen werden. Es betrifft aktuell keine geplante Baumaßnahme den Stadtteil Lütten Klein.

Herr Sauter möchte gerne wissen, ob die Papierkörbe bei den geplanten Bänken inkludiert sind?

Laut der Aussage von Herrn Block ist dies der Fall.

Darüber hinaus gibt Frau Koch bekannt, dass die Abnahme der Baumaßnahmen in der Turkuer Straße heute erfolgt ist. Alle Maßnahmen wurden von der Firma Alpina umgesetzt und eine Pressemitteilung wird dazu folgen.

Herr Raspe möchte gerne wissen wie viel Geld für die Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt worden.

Frau Koch erläutert, dass vom Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau Herrn Holger Matthäus 500.000 Euro bereit gestellt worden. Dabei hat der Bau des Generationenparks in der Stockholmer Straße Kosten in Höhe von 300.000 Euro verursacht.

In der Turkuer Straße wurde die Fußgängerzone durch die Grasnarbe um 25 % geschmälert. Dieser Überstand wurde durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesenfachgerecht beseitigt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.

Herr Raspe spricht die Beschilderungspläne für die Fußgängerzone im Westen des Boulevard und am westlichen Teil des Marktes in Lütten Klein an.

 

 

Ziel ist es das unzulässige Parken von Fahrzeugen in der Fußgängerzone zu verhindern, indem man eine Beschilderung aufstellt, die ausschließlich dem Lieferverkehr erlaubt bspw. von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu parken. 

Bevor diese Maßnahme erfolgen kann, muss die Straße durch das Tiefbauamt entwidmet werden.

Herr Sauter gibt zu bedenken, dass die Nutzung der Fußgängerzone durch Fahrräder sogar noch stärker beeinträchtigt wird als durch die Fahrzeuge.