08.11.2022 - 6.2 Neukontingentierung der Wohnungsbauentwicklung ...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Die Informationsvorlage wurde den Ausschussmitgliedern im Vorfeld zur Kenntnis gegeben.

 

Herr Sauter würde den Schwerpunkt nicht auf die Errichtung von Einfamilienhäusern im Stadtgebiet legen.

Herr Schulz entgegnet dieser Aussage und begründet dies mit dem hohen Verkehrsaufkommen im Rostocker Stadtgebiet und ist daher für die Errichtung dieser Häuser, sofern hierfür Flächen bereitgestellt werden.

 

Herr Müller korrigiert die Aussage zur Vorlage eines neuen Flächennutzungsplanes 2022 dahingehend, dass dies so bisher nie vorgesehen war und lediglich ein Zielszenario zum Vorentwurf des F-Planes der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte. Dies ist nun für 2023 vorgesehen. Gegenstand der Vorlage ist es vor allem darüber zu informieren, dass die HRO in den kommenden 3 Jahren einem zusätzlichen Wohnungsbauvolumen von 600 WE in Schwerpunktgemeinden im SUR zustimmt. Dies ist den Bürgermeister*innen der Umlandgemeinden in der vergangenen Woche durch den OB i.V. offiziell in einem gemeinsamen Termin übermittelt worden.

 

Frau Schröder findet es gut, dass die HRO die Kommunikation mit den Gemeinden wiederaufgelebt hat.

 

Herr Loba verlässt die Sitzung.

 

Frau Schulz erfragt, was unter Einfamilienhaus ähnlichen Wohnformen zu verstehen ist.

Herr Müller antwortet, dass unterschiedliche Formen von Einfamilienhäusern in der Neukontingentierung berücksichtigt werden und im Interesse der Reduzierung des Flächenverbrauches durch Neubebauung nicht 15 WE pro Hektar wie beim klassischen Einfami-lienhaus sondern ca. 45 WE /ha untergebracht werden sollen.

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Anlagen zur Vorlage