09.08.2022 - 5.2.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wolter stellt das Bauvorhaben vor und informiert, dass dieses Parkhaus der Absicherung notwendiger Stellplätze sowohl für bestehende Wohngebäude als auch für geplante Neubauten dienen soll. Der Ortsbeirat hat diesem zugestimmt.

 

Frau Schröder erkundigt sich, warum das Parkhaus nicht, wie ursprünglich geplant, direkt an der Straße errichtet werden soll, sondern gemäß den Ausführungen von Frau Wolter, in Richtung Westen verschoben wurde, da ihres Erachtens nach an der Straße weniger Bäume stehen, die für den Bau weichen müssen und die Zuwegung besser wäre.

Frau Wolter erläutert, dass es sich bei der ursprünglich geplanten Fläche um eine im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche handelt. Um den Eingriff in diese Grünfläche so gering wie möglich zu halten, wurde dem Bauherrn empfohlen, das geplante Parkhaus in seiner Lage zu verschieben. Herr Müller erklärt ergänzend, dass das Grundprinzip des Bebauungsplanes mit dem Verbund von Grünflächen im Norden und Süden sowie dem Erhalt eines 15 m breiten Grünstreifens vor dem Parkhaus im Sinne des Grundflächen- und Freiraumkonzeptes durch die Verschiebung erhalten bleibt. Dies wurde bei einem gemeinsamen Termin mit dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen abgestimmt.

 

Frau Schulz äußert ihre Bedenken hinsichtlich der Verschiebung des Objektes, da der Einfluss verloren geht, wenn das Parkhaus mind. 2/3 außerhalb des Bebauungsplanes steht.  Weiter kritisiert Frau Schulz den Ausgleich der wegfallenden Bäume durch eine Dachbegrünung, da diese eine andere ökologische Aufgabe erfüllt.

Frau Wolter informiert, dass mit dem Bauantrag eine Berechnung des erforderlichen Grünausgleichs vorgelegt wird, die dann vom Fachamt geprüft wird.

Frau Schulz betont, dass Ausgleichsflächen auch langfristig Bestand haben sollten.

 

Frau Schulz erkundigt sich, hinsichtlich der Parkplatzproblematik im Raum Rostock, warum das Parkhaus nicht größer geplant wird.

Frau Wolter erklärt, dass der Antragsteller mit dem Parkhaus die notwendigen Stellplätze für die Anwohner absichern will. Das Parkhaus wird keine öffentlichen Parkflächen enthalten.

Frau Drenkhahn regt diesbezüglich an, vorausschauender zu planen und die Möglichkeit der Aufstockung an den Bauherrn heranzutragen.

 

Herr Bothur hinterfragt die Ermittlung des Bedarfs der Stellplätze und empfindet die 267 Stellplätze als unverhältnismäßig hoch.

Frau Wolter informiert, dass die Ermittlung noch nicht abschließend erfolgt ist und mit dem Bauantrag eingereicht wird. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze regelt die Stellplatzsatzung.

 

Da der Bauherr das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock ist, bittet Herr Bothur im Sinne der Vorbildfunktion zudem um Forderung seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Erstellung eines hochinnovativen Parkhauses mit Fassaden- und Dachbegrünung und der Möglichkeit von Elektromobilität.

Frau Wolter erläutert, dass sich die Voranfrage allein auf zwei Fragen bezieht, derer es zu beantworten gilt. Darüber hinaus erfolgt keine Prüfung.

Herr Müller ergänzt, dass die Möglichkeiten in einem Voranfrageverfahren begrenzt sind und dass dies kein Verhandlungsverfahren ist. Herr Müller bietet an, das Gespräch mit der Leiterin des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes zu suchen, um die Situation zu schildern und die Anregungen vorzutragen. Dies begrüßen die Mitglieder des Ausschusses.

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauvoranfrage): „Voranfrage zum Neubau eines Parkhauses als offene Großgarage mit bis zu 267 PKW-Stellplätzen“, B-Plan Nr. 01.WA.87, Rostock, Hohe Düne; Az.: 03128-21 wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage