09.08.2022 - 5.1.3 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Gel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.3
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 09.08.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- vertagt
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“, siehe Anlage, beschließt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für diesen Planbereich als Satzung.
Durch den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ vom 24.08.2022, Nr. 2022/BV/3341, liegen die erforderlichen Voraussetzungen für die Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB vor.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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197 kB
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