09.08.2022 - 5.1.3 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Gel...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Der TOP 5.1.3 wurde in die nächste Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vertagt.

 

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Beschlussvorschlag:
 

Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“, siehe Anlage, beschließt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für diesen Planbereich als Satzung.
 

Durch den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ vom 24.08.2022, Nr. 2022/BV/3341, liegen die erforderlichen Voraussetzungen für die Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB vor.

 

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Anlagen zur Vorlage