09.08.2022 - 5.1.1 Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 für das Wohngebiet ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) erläutert einleitend, dass sich das Bebauungsplanverfahren auf der Zielgeraden befindet und die Bürgerschaft über den Abwägungs- und Satzungsbeschluss im August 2022 entscheiden soll. Herr Müller informiert, dass nahezu alle Anregungen der Anlieger aufgenommen wurden und das städtebauliche Konzept den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats folgt. Verwaltungsgebäude wurden mit Blick auf das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB aus den textlichen Festsetzungen raus genommen.

Bezugnehmend auf ein Schreiben der Bürgerinitiative Ballastweg, welches dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft und auch den Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses im Vorfeld der Sitzung am 09.08.22 zugegangen ist und welches den Bestand eines Walnussbaums thematisiert, dessen Erhaltung gefordert wird, berichtet Herr Müller, dass er Kontakt mit dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen aufgenommen hat. Der Baum ist nicht im Baumkataster enthalten und deshalb auch nicht im B-Plan festgesetzt. Dies ist aus Sicht des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft für den Abwägungs- und Satzungsbeschluss unerheblich, da der Baum ohnehin durch die Baumschutzsatzung geschützt ist und sich außerdem auf städtischem Grundstück befindet. Die Entscheidung zum Umgang mit dem Walnuss-Baum trifft die Stadt im Zuge der Baumaßnahme Straßenbau Ballastweg selbst.

 

Herr Bothur bittet darum, den Erhalt des Baumes in der Genehmigungsplanung möglichst sicherzustellen und bittet überdies um Präzisierung der Planzeichnung hinsichtlich der Darstellung des Straßenquerschnittes. Herr Müller sagt dies zu. Weiter regt Herr Bothur an, neben dem Amt für Stadtgrün die weiteren flächenbewirtschaftenden Ämter bezüglich des Baumes zu kontaktieren. Herr Müller sichert dies zu und wird dem Bau- und Planungsausschuss die Stellungnahmen zuarbeiten.

 

Auf Nachfrage von Frau Drenkhahn nach der Verwurzelung des Baumes und wie tief diese reicht, erläutert Herr Müller, dass dies im weiteren Prozess der Umsetzung der Planung entsprechend geprüft wird, damit der Baum erhalten bleibt.

 

Auf Nachfrage von Frau Dejosez nach einem Spielplatz, erläutert Herr Müller, dass es keine Forderungen hinsichtlich eines Spielplatzes im Plangeltungsbereich gibt.

 

Herr Massenthe, Vorsitzender des Ortsbeirates Gehlsdorf, bittet abschließend um Beschluss, da der Wohnraum benötigt wird.

 

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Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie im Rahmen der Betroffenenbeteiligungen zu den geänderten Entwürfen (§ 4a Abs. 3 BauGB) des Bebauungsplans Nr. 15.WA.202 für das Wohngebiet „Ballastweg“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13b BauGB) durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellung­nahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 für das Wohngebiet „Ballastweg“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13b BauGB), begrenzt:

- im Norden:  durch die Flächen des Gartenbaubetriebes Evert,

- im Osten:  durch die Baugrundstücke am Ballastweg,

- im Süden:  durch die Uferpromenade,

- im Westen:  durch die Baugrundstücke am Blockweg, 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (zusammen Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage