10.05.2022 - 5.2.3 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Schäfer stellt das Bauvorhaben vor. Planungsrechtlich gibt es hierzu keine Bedenken. Der Ortsbeirat tagt am selben Tag wie der Bau- und Planungsausschuss.

Herr Schulz erfragt die Berücksichtigung der Stellplatzsatzung bei diesem Bauvorhaben. Frau Schäfer erklärt, dass dieser Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) geprüft wird. Dabei ist ein kleinerer Prüfumfang als im Verfahren nach § 64 LBauO M-V vorgesehen. Stellplätze werden dort nicht geprüft. Das Tiefbauamt wird aber als zuständiges Fachamt im Rahmen des Antragsverfahrens beteiligt und gibt eine entsprechende Stellungnahme ab.

Herr Brincker erfragt in diesem Zusammenhang den Prüfumfang im vereinfachten Bauantragsverfahren nach § 63 LBauO M-V. Frau Schäfer erklärt, dass in diesem Baugenehmigungsverfahren insbesondere das Planungsrecht und die Einhaltung der Abstandsflächen Gegenstand der Prüfung sind.

Frau Gründel ergänzt, dass die Prüfung der Stellplatzsatzung durch das Tiefbauamt erfolgt und diese getrennt vom Baugenehmigungsverfahren stattfindet.

 

Herr Porst fragt, wie es sich im vereinfachten Verfahren um die Spielplätze verhält. Frau Schäfer antwortet, dass die Prüfung von Spielplätzen nicht in der Prüfung vorgesehen ist.

 

Frau Schröder möchte wissen, ob der eingezeichnete Durchgang ein Tunnel ist und ob dieser so vorgesehen ist. Dies bejaht Frau Schäfer.

 

Herr Brincker stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes in die nächste planmäßige Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 7. Juni 2022, verbunden mit der Bitte um Anwesenheit des Tiefbauamtes zur Klärung der Durchsetzung der Stellplatzsatzung. Frau Schäfer weist in ihrer Gegenrede darauf hin, dass im Verfahren nach § 63 LBauO M-V eine Frist von 3 Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen für die Bescheiderstellung besteht. Nach Ablauf der 3 Monate tritt die sogenannte Genehmigungsfiktion ein, mit der das Bauvorhaben automatisch genehmigt ist.

 

Der Antrag auf Vertagung wird mit neun Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage