22.06.2022 - 8.2 Weiterer Umgang mit den Projekten Archäologisch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass folgende redaktionelle Änderungen des Einreichers vorgenommen wurden:
 

- bereits gefasste Beschlüsse zum Volkstheater Rostock und zum Archäologischen Landesmuseum wurden ergänzt,

- im Sachverhalt wurde in Punkt 1 der letzte Satz ersatzlos gestrichen,

- im Sachverhalt wurde in Punkt 2 der letzte Satz durch eine neue Formulierung ersetzt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Errichtung des Archäologischen Landesmuseums, der Neubau des Volkstheaters und der Bau eines Eltern-Kind-Zentrums sind zentrale Großprojekte der Stadtentwicklung, die nur in Zusammenarbeit von Hanse- und Universitätsstadt und Land M-V realisiert werden können.

 

Für weitergehende Gespräche mit der Landesregierung M-V bekräftigt die Hanse- und Universitätsstadt ihren Willen, diese Projekte gemeinsam umzusetzen und beauftragt den Oberbürgermeister, diese Positionen darzustellen.

 

Daher beschließt die Bürgerschaft:

 

  1. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock steht weiterhin zum Projekt des Archäologischen Landesmuseums. Der städtische Anteil von bisher 15 Mio. € ist bestätigt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit eine Erhöhung des Gesamtkostenvolumens für den Bau des ALM über 55 Mio. Euro hinaus und des daraus zu tragenden städtischen Anteils von 27,27 % einen stadtgesellschaftlichen Mehrwert darstellt.
    Das Prüfergebnis nebst Verfahrensvorschlag werden der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.


 

  1. Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, gegenüber der Landesregierung erklären zu dürfen, dass die Baukosten zur Neuerrichtung des Volkstheaters am Bussebart, die den Zuschussanteil des Landes M-V von 51 Mio. € übersteigen, durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock getragen werden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums am Standort des Klinikums Südstadt Rostock im gemeinsamen Zusammenwirken mit dem Land voranzutreiben.

 

 

Beschluss Nr. 2022/DV/3345 (einschließlich der bestätigen Änderungsanträge):

 

Die Errichtung des Archäologischen Landesmuseums, der Neubau des Volkstheaters und der Bau eines Eltern-Kind-Zentrums sind zentrale Großprojekte der Stadtentwicklung, die nur in Zusammenarbeit von Hanse- und Universitätsstadt und Land M-V realisiert werden können.

 

Für weitergehende Gespräche mit der Landesregierung M-V bekräftigt die Hanse- und Universitätsstadt ihren Willen, diese Projekte gemeinsam umzusetzen und beauftragt den Oberbürgermeister, diese Positionen darzustellen.

 

Daher beschließt die Bürgerschaft:

 

  1. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock steht weiterhin zum Projekt des Archäologischen Landesmuseums. Der städtische Anteil von bisher 15 Mio. € ist bestätigt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit eine Erhöhung des Gesamtkostenvolumens für den Bau des ALM über 55 Mio. Euro hinaus und des daraus zu tragenden städtischen Anteils von 27,27 % einen stadtgesellschaft­lichen Mehrwert darstellt und ob es die Leistungsfähigkeit der Hanse- und Universitätsstadt erlaubt.
    Das Prüfergebnis nebst Verfahrensvorschlag werden der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.

    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit dem Land den schnellstmöglichen Beginn der erforderlichen Landaufschüttung zu vereinbaren.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, gegenüber der Landesregierung erklären zu dürfen, dass die Baukosten zur Neuerrichtung des Volkstheaters am Bussebart, die den Zuschussanteil des Landes M-V von 51 Mio. € übersteigen, grundsätzlich durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock getragen werden.
    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diesbezüglich mit der Landesregierung zu verhandeln, inwieweit eine zusätzliche Unterstützung des Landes ermöglicht
    werden könnte.

    Entsprechend des von der Bürgerschaft am 14.11.2018 in Punkt 2 gefassten Grundsatzbeschlusses Nr. 2018/BV/4093 „Theaterneubau zeitnah realisieren“ sollten nach Möglichkeit Fördermittel des Bundes, des Landes und des Landkreises eingeworben werden.

    Die Bürgerschaft bekennt sich dazu, dass für den Neubau des Volkstheaters auch Grundstücksverkäufe in Betracht gezogen werden können, um den Eigenmittelanteil belastbar darzustellen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag (potentielle Flächen) vorzubereiten.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums am Standort des Klinikums Südstadt Rostock im gemeinsamen Zusammenwirken mit dem Land voranzutreiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage