02.03.2022 - 9.3.1 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Anlage 1 der Beschlussvorlage (PCGK HRO 2021) wird um folgende Passagen ergänzt:

 

Ergänzung in Punkt 2.2.2 nach dem ersten Satz:

 

„Er überwacht dabei auch:

- wie die ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei der strategischen Ausrichtung des
  Unternehmens und deren Umsetzung berücksichtigt wird,

- dass strategische und operative Pläne finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele
  umfassen,

- dass das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem auch auf
  nachhaltigkeitsbezogene Belange ausgerichtet ist.“

 

Ergänzung in Punkt 3.2.5, am Ende des ersten Satzes:

 

…“, das auch nachhaltigkeitsbezogenen Belange berücksichtigt.“

 

Ergänzung in Punkt 3.2.9., am Ende:

 

„Die Geschäftsführung berichtet dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen.“

 


 

Ergänzung eines Punktes am Ende von Abschnitt 3.2:

 

„3.2.16

Der Schutz der Umwelt und des Klimas, die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen und die Achtung der Menschenrechte sind wesentlichen Teil der unternehmerischen Verantwortung.

Die Geschäftsführung soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Unternehmens­strategie soll Auskunft darüber geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind. Die Unternehmensplanung soll finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt