23.01.2018 - 9 Wichtige Informationen an den Oberbürgermeister...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 23.01.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:35
- Anlass:
- Sitzung
Beschluss:
B – Plan Nr.: 15.W.99 Gehlsdorfer Nordufer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Methling,
am 17.01.2018 tagte der Bauausschuss des Ortsbeirates Gehlsdorf Nordost.
Es wurde das Bauvorhaben Neubau von „24 Wohngebäuden…..“ (2017/BV/3334-Einvernehmen der Gemeinde) im Bereich des Bebauungsplanes „Gehlsdorfer Nordufer“ (Plan Nr. 15.W.99) durch den Planer und Investor vorgestellt. Hierbei handelte es sich um den ersten Bauantrag für dieses große B-Plan-Gebiet. Die angedachten Befreiungen vom B-Plan sind bauplanungsrechtlich zulässig. Der Bauausschuss des Ortsbeirates hat deshalb dem Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost Zustimmung zum Bauantrag und somit auch Zustimmung zum Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag 2017/BV/3334 empfohlen.
Dies ist auch per Votum auf der OBR-Sitzung am 23.01.2018 erfolgt.
Anmerkung:
Jedoch wird an die Stadtplaner hinterfragt, warum nicht noch ein Geschoss höher gebaut werden darf?
Zumal in nicht einmal 200 Metern Abstand, auf einem städtischen Gelände (B Plan „Obere
Warnowkante“) Gebäude mit einer Höhe von 20,30 m über HN geplant sind.
Bei einer vollzogenen B-Planänderung hätte auch eine höhere Geschosshöhe realisiert
werden können. Es gibt hierfür keine nachvollziehbaren Argumente, zumal unsere
Hansestadt dringend Wohnraum benötigt.
Der Bauausschuss des Ortsbeirates hätte hierfür dem Ortsbeirat auch Zustimmung empfohlen, da hiermit noch mehr für die Schaffung von bezahlbaren Mietwohnungen im Rahmen dieses Bauvorhabens getan würde.
In diesem Zusammenhang gab es durch den Investor weitere umfängliche Informationen zur weiteren Bebauung im B-Plan-Gebiet „Gehlsdorfer Nordufer“, die jedoch eine Änderung des B-Planes notwendig machen.
Der Bauausschuss begrüßte grundsätzlich den geänderten B Plan.
Es wurde kurz die geplante zweite Phase des Vorhabens erläutert.
- Auch hier bemängelten wir, dass an der Wasserkante eine zu geringe Geschosshöhe realisiert werden soll.
- Weiterhin war ein großzügiger Gebäudekomplex für eine gastronomische
Einrichtung geplant.
Mit großer Verwunderung, ja Entsetzen, haben wir die Absicht der zuständigen Behörde vernommen, nur eine Minimalvariante zu genehmigen!
In diesem Wohnpark sollen unterschiedliche Wohnformen entstehen: Mietwohnungen,
Eigentumswohnungen sowie altersgerechtes Wohnen mit Pflegedienst.
Besonders für ältere Bewohner wäre es für die Erhaltung ihrer Lebensqualität wichtig,
fußläufig auch ein attraktives Café und Restaurant erreichen zu können. Auch für die
Bewohner unseres OBR-Bereiches und die der weiteren geplanten Wohngebiete in
Gehlsdorf würde das Café/Restaurant ein beliebtes Ziel sein. Denken Sie bitte einmal
an das ehemalige Ausflugslokal „Onkel Tom’s Hütte“. Tausende Rostocker kehrten
dort an den Wochenenden ein und die Fähre war ständig besetzt.
Alle gastronomischen Einrichtungen wurden in der Vergangenheit im Ortsteil Gehlsdorf und Umgebung geschlossen, vor kurzem auch das letzte Restaurant „Zum alten Fährhaus“. Wir haben keinen Jugendtreffpunkt und unsere Senioren sind jetzt sogar den „Markgrafenheidern“ angeschlossen.
Das Panorama des Vorhabens würde auch wasserseitig ein Magnet sein (nicht nur zur Hansesail). Damit könnten auch Gäste von den Booten und die Nutzer des Radweges entlang der Warnow das Restaurant mit Blick auf die Silhouette der Stadt genießen.
Der Ortsbeirat Gehlsdorf bittet Sie, auch als „Gehlsdorfer“ im Sinne unserer Einwohner und unserer Stadt am Wasser, all Ihre Möglichkeiten einzusetzen um dort eine großzügige Kaikantenentwicklung zuzulassen und planungsrechtlich Möglichkeiten zu prüfen, hier noch Veränderungen vor der geplanten Änderung des B-Planes (noch im 1. Halbjahr 2018) einzuarbeiten.