17.05.2017 - 6.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
- Gremium:
- Ortsbeirat Stadtmitte (14)
- Datum:
- Mi., 17.05.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau May erläutert den Bauantrag und der Architekt gibt weitere Hinweise.
- Entstehung von 89 Wohnungen und 17 Läden
- 115 Stellplätze erforderlich (91 in der Tiefgarage und im EG hofseitig)
- 24 Stellplätze sind abzulösen
- keine großen Freiflächen mehr vorhanden, daher auch kein großzügiger Spielplatz möglich
- von Karlstraße in Richtung Schröderstraße wird ein öffentlicher Durchgang entstehen
- Bauausschuss hat zugestimmt
Von den Mitgliedern kommen einige Nachfragen.
- Höhe des Gebäudes? – ähnlich der umliegenden Gebäude (Wohnungsgenossenschaft Süd), in neuen B-Plänen wird Höhe künftig festgesetzt
- Schaffung von mehr Stellplätzen durch weitere Ebene in der Tiefgarage? – Schaffung einer Rampe, Aufwand zu groß, Effektivität ist nicht gegeben
- Größe der entstehenden Wohnungen? – größere Wohnungen von 65m² bis 140m², Balkone an der Hofseite der Häuser
- Baubeginn? – abhängig von Genehmigung, wahrscheinlich Juni/Juli 2017
- Wird ein Spielplatz oder eine Spielfläche entstehen? – gemeinsamer Spielplatz befindet sich im Innenhof (ca. 167m²)
- Wird an das bestehende Nachbargebäude angebaut? – Anbau wäre möglich, wird aber nicht gemacht
- Art der Geschäfte? Wo werden Kunden parken? – vorwiegend Durchgangsgeschäfte, Einfahrt bei der RGS über den Hinterhof
- Hat das Grünamt der Befreiung von einem großen Spielplatz zugestimmt? – Zustimmung erteilt, da ursprünglich nur Gewerbe geplant war, zu Gunsten des Wohnungsbau jetzt Wohnen und Gewerbe
- Gibt es einen Ausgleich für Spielplatz? – Spende an die Stadt als Zuschuss für andere Spielplätze ist beabsichtigt, Vorhaben ist selbstbindend, Regelung über einen städtebaulichen Vertrag, Ausgleich für übliche Größe des Spielplatzes (ca. 40.000 – 50.000€)
- Handelt es sich um Mietwohnungen? – ja, ausschließlich Mietwohnungen
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen für die Ausführungen und bittet die Mitglieder um Abstimmung.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern einschließlich Kfz-Stellplätzen und Tiefgarage, B-Plan Nr. 11.MK.86 „City-Entwicklungsbereich Karlstr.““, Rostock, Am Vögenteich 26a, 26b, 26c ff. bis 26r, August-Bebel-Str. 50, 51, 52 ff., Karlstr. 53, 54, 55; Az.: 01044-16 wird erteilt.
Anlagen zur Vorlage
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