10.05.2017 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 15.W.135 "Wohngebiet Rostocke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag:
 

r das Gebiet am östlichen Ortsrand des Stadtteils Gehlsdorf, begrenzt

 

im Nordosten:              durch den Verlauf des Melkweges einschließlich einer etwa sieben Hektar großen Fläche nördlich des Melkweges zwischen dem Gewerbegebiet Am Hechtgraben (Bebauungsplan Nr. 15.GE.08) und dem etwa 200 m tiefen Flurstück Nr. 104 (Gemarkung Gehlsdorf); südlich des Grünzuges Toitenwinkler Bruch/ Hechtgrabenniederung und durch den zu planenden Straßen- und Erschließungskorridor nördlich der Kleingartenanlage (KGA) Toitenwinkler Weg bzw. südlich des gesetzlich geschützten Biotops Trinenmuur, Nr. 00066 Feuchtbiotop, westlich Heuweg bis zur Anschlussstelle Rostocker Straße auf Höhe des Ostendes der KGA Hufe II,

im Süden:              durch den Verlauf der Rostocker Straße über die Schulstraße und Pressentinstraße (bis Höhe Kirchplatz) einschließlich einer Straßentrasse vom Anschlusspunkt Gehlsheimer Straße kommend,

im Südwesten:              durch den Verlauf der Pressentinstraße bis auf Höhe des Kreisverkehrs Pressentinstraße

 

soll der Bebauungsplan Nr. 15.W.135 für ein Wohngebiet aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Wesentliche Planungsziele:

 

Entwicklung eines Wohngebiets zur Deckung der Nachfrage nach selbstgenutztem   

  Wohneigentum

Städtebauliche Neuordnung von bisher vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen



Beschluss Nr. 2017/BV/2582:
 

r das Gebiet am östlichen Ortsrand des Stadtteils Gehlsdorf, begrenzt

 

im Nordosten:              durch den Verlauf des Melkweges, südlich des Grünzuges Toitenwinkler Bruch/Hechtgrabenniederung und durch den zu planenden Straßen- und Erschließungskorridor nördlich der Kleingartenanlage (KGA)
"Toitenwinkler Weg" bzw. südlich des gesetzlich geschützten Biotops
Trinenmuur, Nr. 00066 „Feuchtbiotop, westlich Heuweg" bis zur Anschlussstelle Rostocker Straße auf Höhe des Ostendes der KGA „Hufe II",

im Süden:              durch den Verlauf der Rostocker Straße über die Schulstraße und
Pressentinstraße (bis Höhe Kirchplatz) einschließlich einer Straßentrasse vom Anschlusspunkt Gehlsheimer Straße kommend,

im Südwesten:              durch den Verlauf der Pressentinstraße bis auf Höhe des Kreisverkehrs Pressentinstraße

 

soll der Bebauungsplan Nr. 15.W.135 für ein Wohngebiet aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Wesentliche Planungsziele:

 

Entwicklung eines Wohngebiets zur Deckung der Nachfrage nach selbstgenutztem   

  Wohneigentum

Städtebauliche Neuordnung von bisher vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen


 

              Anlage:
              Übersichtsplan Geltungsbereich (Lageplan)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

46

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

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Anlagen zur Vorlage