17.02.2016 - 7.1 Quartierblatt 055 "Neuer Markt"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Freiberg macht Ausführungen zum Quartierblatt 055 „Neuer Markt“:

-          grafische Darstellung und Gliederung der Gebäude

-          Quartierblatt enthält Auflistung von ungewünschten Materialien und festen Vorgaben, wie z. B. beim Anbau Rathaus, Mindestanzahl und Form der Giebel, etc.

-          Vorstellung eines Maßnahmenplanes (Hochbauwettbewerbe, Grundstücksverkauf mit für die Stadt sicheren Verträgen, Nutzungskonzept, Freiflächenwettbewerb, Verkehrsregelung)

-          Beteiligung der Öffentlichkeit vor Wettbewerbsausschreibung

-          Baugrundgutachten zum Schutz der alten Gebäude im Quartierblatt festgelegt

 

Der Bauausschuss macht Hinweise zum Quartierblatt:

Die Vorlage ist eine detaillierte Grundlage für die Realisierungsphase, effektive Zusammenarbeit zwischen RGS und Bauausschuss, schnelle Reaktion auf Fragen.

 

Folgende Fragen und Probleme wurden im Bauausschuss beraten:

  1. Rechtsgrundlage – Selbstbindung der Stadt, Quartierblatt hat rechtlich keine Relevanz, siehe Glatter Aal.
  2. Erhöhung der Nutzfläche für die Verwaltung um 30% im Vergleich zur Aufgabenstellung für den Wettbewerb
  3. Mietpreisbindung sollte im Quartierblatt fest geschrieben werden
  4. Risiko für Marienkirche durch geplante Tiefgarage

 

Der Bauausschuss hat zur Beschlussvorlage einen Änderungsantrag erarbeitet, der allen Mitgliedern vor der Sitzung zur Kenntnis gegeben wurde.

 

Herr Simowitsch lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Im gesamten Baufeld 1 des Quartierblattes ist nur eine eingeschossige Tiefgarage vorzusehen. Das Quartierblatt ist in diesem Sinne an allen relevanten grafischen und Textstellen zu ändern.

 

Begründung:

Diese Änderung dient in erster Linie dem Schutz der Marienkirche vor möglicher Beschädigung. Es existiert bisher keine fundierte Untersuchung zur Gefährdungslage.

Die Beschädigung der von Schinkel erbauten Friedrichwerderschen Kirche in Berlin – in Folge von Wohnungsbau in unmittelbarer Nähe – muss ernst genommen werden. Eine Befreiung der im Baufeld 1 agierenden Bauherren von der gültigen Stellplatzsatzung sollte möglich sein, zumal eine Satzungsänderung seit Langem geplant ist. Die Maßnahme entspricht auch der vielfach vorgetragenen Ansicht, (Planungs- und Gestaltungsbeirat, Bürger – siehe Sachverhalt) die Zahl der Stellplätze auf ein Mindestmaß zu beschränke, um den motorisierten Individualverkehr zum Stadtzentrum zu minimieren. Die exzellente Anbindung des Zentrums an den ÖPNV bietet dafür beste Voraussetzungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 6Dagegen: 3Enthalten: 1

 

Im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage 2015/BV/1379 empfiehlt der OBR der Bürgerschaft und dem Oberbürgermeister :

 

1. das Quartierblatt 055 dem Planungs- und Gestaltungsbeirat vorzustellen

    Dafür: 7Dagegen: 3Enthalten:0

 

2. die Bürger der Hansestadt zeitnah über das Quartierblatt zu informieren

    Dafür: 10Dagegen: 0Enthalten: 0

 

3. bei der praktischen Umsetzung des Quartierblattes den Bau von Sozialwohnungen zu   

    berücksichtigen

    Dafür: 8 Dagegen: 0Enthalten: 2

 

 

4. auf die Verlagerung der KFZ-Zulassungsstelle des Stadtamtes im Charles-Darwin-Ring 6,

    18059 Rostock in den Rathauskomplex zu verzichten

    Dafür: 10Dagegen: 0Enthalten: 0

 

Damit werden die 4 Empfehlungen mehrheitlich bestätigt.

 

Herr Simowitsch bittet die Mitglieder um Abstimmung über die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Das Quartierblatt Neuer Markt (Anlage), bestehend aus textlichem Teil und erläuternden Karten und Plänen wird als Sanierungsziel für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ beschlossen.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage