14.07.2016 - 4.1 Überplanmäßige Ansatzerhöhung im Teilhaushalt 6...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gründel, Leiterin des Bauamtes, erläutert, dass es sich bei der eingebrachten Bewilligung lediglich um die Abwicklung einer haushaltsrechtlichen Problematik handele. Die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen seien durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen gedeckt. Hier sei eine Ansatzerhöhung nur erforderlich, da die Rückzahlung der Mittel zeitversetzt und somit nicht immer im laufenden Jahr erfolge.

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bewilligung zur überplanmäßigen Ansatzerhöhung im TH 60 um 110.000 € für Mehrauszahlungen bei  Fremdprüfungen Statik im Finanzhaushalt 2016 wird erteilt.

 

2. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen i.H.v. 75.000 € aus TH 60, Produktkonto 52100.66290000 (FH), Sonstige laufende Einzahlungen, und i.H.v. 35.000 € aus TH 62, Produktkonto 11402.64110110 (FH), Mieten für Bungalowsiedlungen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt