24.11.2016 - 8.2 Diskussion der Verfügung zur Straßenmusik in Ro...

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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Müller erläutert die Allgemeinverfügung zur Regelung der Straßenmusik in Rostock. Seit dem Frühjahr habe es zunehmend Beschwerden von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der Universität, die Straßenmusik in der Kröpeliner Straße betreffend, gegeben. In der Folge seien die kommunalen Ordnungskräfte häufiger in der Kröpeliner Straße unterwegs gewesen. Diese benötigen zum Einschreiten und Regeln der Straßenmusik aber eine rechtliche Grundlage. Mecklenburg-Vorpommern habe kein Immissionsschutzgesetz, daher habe man das Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV als Grundlage genommen.

Die Allgemeinverfügung sei als Arbeitsmittel für die Streifen gedacht. Man wolle die Straßenmusik nicht verbieten, nur eine bessere Kontrolle haben. 90 Prozent der Straßenmusiker seien von der Regelung gar nicht betroffen. In unbürokratischen Verfahren können die Musiker, wenn nötig, bei den Ordnungskräften auf der Straße Genehmigungen beantragen. Die Stadt prüfe außerdem Standorte für Straßenmusiker im Bereich der Kröpeliner Straße. Es gebe auch keine Probleme mit den Straßenmusikern, diese hätten sich bei Ansprachen immer kooperativ gezeigt. Die Regelung sei befristet bis Ende 2017. Die in der Umsetzung der Regelung gewonnenen Erfahrungen werde man auswerten und diskutieren.

 

Frau Jens ist der Meinung, dass es alternative Möglichkeiten gegeben hätte. Die Allgemeinverfügung sei überzogen und ein viel zu scharfes Schwert. Der Ordnungsdienst dürfe nicht den kulturellen Geschmack bestimmen und die kulturelle Kreativität einschränken. Ein Verstärker-Verbot sei in Ordnung. Die Anzahl der zugelassenen Musiker sei problematisch, ebenso die zugelassenen Instrumente. Weihnachtliche Bläsermusik sei beispielsweise nicht erlaubt.

Herr Teske findet die Allgemeinverfügung für eine Universitätsstadt wie Rostock inakzeptabel. Er vermisst außerdem die Beteiligung des Kulturausschusses.

 

Herr Dr. Müller antwortet, dass man Kulturverwaltung und Kulturausschuss seien an dem Verfahren nicht beteiligt worden, weil es nicht um einen Musik-TÜV sondern um eine Ordnungsangelegenheit handele.
 

Frau Kranig ist mit der Regelung auch nicht einverstanden und hätte Gespräche vorher produktiver gefunden. Es sei schwer zu bewerten, was gute bzw. schlechte Musik sei. Sie weist auch auf die Dauerbeschallung zum Weihnachtsmarkt hin, die möglich sei.

 

Der Kulturausschuss erteilt 3 Anwohnern / Gewerbetreibenden das Rederecht.

 

Frau Beleites von der Caritas äußert, dass sie, obwohl es durchaus anstrengend sei, in diesem Bereich zu arbeiten, niemals die Straßenmusik verbieten würde. Die gehöre in einer weltoffenen und toleranten Stadt einfach dazu.

 

Von den Gewerbetreibenden wird geäußert, dass man nicht grundsätzlich gegen Straßenmusik sei, die Situation inzwischen aber eine gewisse Brisanz erreicht habe. Es gebe Musikgruppen, wo die Qualität der musikalischen Darbietung zweifelhaft und die Lautstärke immens sei. Das Arbeiten sei unter den Umständen teilweise unmöglich, die Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet.

 

Frau Niemeyer äußert für den Ortsbeirat KTV, dass die Allgemeinverfügung die ganze Stadt betrifft und Probleme schafft, wo vorher keine waren. Sie befürchtet Willkür bei der Auslegung der Verfügung.

 

Herr Dr. Müller entgegnet, dass man nur eine Rechtsgrundlage brauche und sorgsam und maßvoll im Vollzug der Verfügung sei. Jede normale Veranstaltung sei strengeren Regelungen unterworfen als die Straßenmusik. Man sei aber bereit, die Verfügung zu diskutieren z. B. mit dem City-Kreis.

 

Frau Schulz äußert, dass sie mit der Regelung nicht einverstanden sei. Das Recht auf freie Berufsausübung und die künstlerische Kreativität  seien gefährdet. Man hätte im Vorfeld mit den Betroffenen reden und Kulturverwaltung und Kulturausschuss einbinden müssen. Man hätte zudem prüfen müssen, welche Möglichkeiten der Regelung die Sondernutzungssatzung biete. Sie plädiere dafür, die Regelung zu überprüfen und schlage daher vor, folgenden Antrag des Kulturausschusses einzubringen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die „Allgemeinverfügung zur Regelung der Straßenmusik“ in der Hansestadt Rostock“ vom 6.10.2016 zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben.

 

 

Sachverhalt:

 

Die Allgemeinverfügung greift unserem Erachten nach unverhältnismäßig in die Rechte der betroffenen Straßenmusikanten ein. Es wurden Dinge untersagt, die bisher kein Problem darstellten, sondern zur kulturellen Bereicherung der Stadt beigetragen haben.

So werden durch die Allgemeinverfügung insbesondere das Spielen von Schlagzeugen (Trommeln, Cajon und ähnliche Rhythmusinstrumenten), Blechblasinstrumenten (Trompeten, Posaunen u. ä.), Saxofonen sowie Klavieren / Flügeln

untersagt.

 

Weiterhin sollen die Aufführungen auf vier Musiker begrenzt werden. Dadurch sehen wir die im Grundgesetz § 5 Absatz 3 verbürgte Freiheit der Kunst verletzt. Ebenso werden die betroffenen Musiker in ihrem Grundrecht auf Freiheit zur Ausübung eines Berufes nach §12 des Grundgesetzes wesentlich eingeschränkt. Faktisch kommt es bei den Betreffenden zum Berufsverbot in Rostock. Dem kann es auch nicht abhelfen, dass ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden kann. Es ist völlig unklar, nach welchen Kriterien diese Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll. Zudem fallen Gebühren an, die für die Musiker eine soziale Härte darstellen.

 

Weiterhin hätte es mildere Mittel gegeben als ein Aufführungsverbot und zwar die konsequente Umsetzung der Sondernutzungssatzung § 4 (1) i durch regelmäßige Kontrolle durch den Ordnungsdienst, um übermäßige Lärmentwicklungen z.B. durch Nutzung von Verstärkern oder zu langem Verbleib an einem Ort zu verhindern.

 

Eine Einschränkung der Straßenmusik auf 20.00 Uhr ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, da für andere Sondernutzungen wie Außengastronomie und Märkte Zeiten bis 22.00 Uhr gewährt werden.

 

 

 

 

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Antrag des Kulturausschusses

 

Abstimmung:                                                         Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt