28.01.2015 - 8.2 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, BÜN...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es erfolgt eine gemeinsame Beratung zu den TOP 8.2. bis 8.4. mit getrennter Beschlussfassung.

 

 

Frau Dr. Bachmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung der Anträge Nr. 2014/AN/0461, Nr. 2014/AN/0463 und Nr. 2015/AN/0610 in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus, den Liegenschafts- und Vergabeausschuss und den Hauptausschuss.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:               Abgelehnt

                                                                                                                (dafür: 19,  dagegen: 29)

 

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 03.12.2014 vertagt

zwecks rechtlicher Klärung, ob Änderungsanträge, die die Hauptsatzung ändern,

tatsächlich mit Stimmenmehrheit aller Mitglieder der Bürgerschaft (27 Dafürstimmen) zu beschließen sind oder ob dafür eine einfache Mehrheit ausreichend ist)

 

→ Dazu liegt eine Stellungnahme vom Rechtsamt vor, nach der für die Annahme von Änderungsanträgen die einfache Mehrheit genügt.

Erst der Beschluss in der Sache selbst bedarf der qualifizierten Mehrheit von 27 Stimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen der Hauptsatzung (Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock):

 

Im § 5 Ausschüsse wird:

 

1. im Absatz (1) im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:
 

„und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung“,

 

 

2. im Absatz (1) folgende neue Zeile in die Tabelle aufgenommen:

 

Ausschuss

Aufgabengebiet

Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung (KOE-Ausschuss)

Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes

 

 

3. nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):

 

(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind. Art- und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/0461:

 

Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen der Hauptsatzung (Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock):

 

Im § 5 Ausschüsse wird:

 

1. im Absatz (1) im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:
 

„und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung“,

 

 

2. im Absatz (1) folgende neue Zeile in die Tabelle aufgenommen:

 

Ausschuss

Aufgabengebiet

Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung (KOE-Ausschuss)

Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes

 


 

3. nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):

 

(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.
Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

 

4. Im § 6 Abs. 2 wird der erste Satz folgendermaßen neu formuliert:

 

„Der Hauptausschuss vergibt folgende Leistungen ab den angegebenen Wertgrenzen, soweit diese Aufgaben nicht auf andere Ausschüsse (Betriebsausschuss KOE und Betriebsausschuss Südstadtklinikum) übertragen sind.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

Dafür

29