03.09.2014 - 9.6.4 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., CDU, SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

An die Formulierung von Nr. 3 wird folgender Satz angefügt:

 

Alle Anträge nach § 16 Abs. 1 und 3 Entschädigungsverordnung (Entgangener Arbeitsverdienst und Betreuung von Kindern und Angehörigen) sind durch den Oberbürgermeister zu entscheiden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt