03.09.2014 - 9.6.3 Vorsitzende der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

In der Anlage zum Antrag wird folgender Punkt ergänzt und damit die Hauptsatzung wie folgt geändert:

 

§ 5 Ausschüsse wird um einen neuen Absatz 6 ergänzt:

 

„Jeder Ausschuss wählt aus seinen Reihen:

- eine/n Vorsitzende/n,

- eine/n 1. stellvertretende/n Vorsitzende/n,

- eine/n 2. stellvertretende/n Vorsitzende/n“

 

Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 7.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

 

 

* Gemäß § 5 (2) letzter Satz KV M-V entfalten die Bestimmungen hinsichtlich der Stellvertretung der Mitglieder (§36 (1) KV M-V) sowie der 1. und 2. Stellvertretung der/des Vorsitzenden in Ausschüssen (§36 (4) KV M-V) in Ausschüssen ihre Wirksamkeit bereits mit der Beschlussfassung.