03.09.2014 - 8.1 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, Ros...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 03.09.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Vor der Abstimmung weist der Präsident darauf hin, dass bei Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0153-02 (ÄA) einschließlich zum Antrag Nr. 2014/AN/0153 das weitere Wahlverfahren zum Jugendhilfeausschuss (Anträge Nr. 2014/AN/0164 und Nr. 2014/AN/0171) abgebrochen ist.
Zuerst erfolgt die Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0153-02 (ÄA) (s. TOP 8.1.2).
Dann erfolgt die Abstimmung zum Antrag.
Beschlussvorschlag des Antrages:
Auf Grund der erfolgten Wahl zur Bildung des Jugendhilfeausschusses (Beschluss Nr. 2014/BV/5608 vom 2. Juli 2014) beschließt die Bürgerschaft, den Jugendhilfeausschuss nicht zu konstituieren, den Beschluss aufzuheben und eine erneute Wahl durchzuführen.
Die Wahlscheine sind anlog der Vorschlagslisten der anerkannten Träger der Jugendhilfe (Anlage zu Nr. 2014/AN/0164) zur Wahl des Jugendhilfeausschusses zu erstellen.
Zeitnah wird eine verbindliche Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses beschlossen.
Es erfolgt die Abstimmung zum Antrag einschließlich des bestätigten Änderungsantrages:
Aufgrund einer Kritik von Herrn Basedow lässt der Präsident zu den hier nur ausgezählten Gegenstimmen auch die Dafürstimmen feststellen.
Beschluss Nr. 2014/AN/0153:
Auf Grund der erfolgten Wahl zur Bildung des Jugendhilfeausschusses (Beschluss Nr. 2014/BV/5608 vom 2. Juli 2014) beschließt die Bürgerschaft, den Jugendhilfeausschuss nicht zu konstituieren, den Beschluss aufzuheben und eine erneute Wahl durchzuführen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur Oktobersitzung der Bürgerschaft 2014 eine Wahlordnung für den Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock zum Beschluss vorzulegen. Auf dieser Basis erfolgt die Neuwahl.
Bis zur Konstituierung des neu gewählten Ausschusses nimmt der bisherige Jugendhilfeausschuss die Aufgaben wahr.