29.01.2014 - 8.8 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- durch Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung vertagt mit Änderungsantrag Nr. 2013/AN/5183-02 (ÄA)

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung) um den Punkt (8) in § 21 Allgemeine Gestaltungsvorschriften zu ändern:

 

„(8) Es dürfen nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der
ILO-Konvention 182 hergestellt sind."


Zur Umsetzung dieser Änderung wird die Friedhofsverwaltung aufgefordert, eine entsprechende Klausel in die Grabnutzungsurkunden aufzunehmen sowie ein Informationsschreiben an alle Rostocker Steinmetze zu schicken.


Die geänderte Satzung ist der Bürgerschaft für die Maisitzung vorzulegen.

 

 

Beschluss Nr. 2013/AN/5183:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, das Bestattungsgesetz so zu ändern, dass die Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung) in § 21 Allgemeine Gestaltungsvorschriften um einen Punkt (8) erweitert werden kann.

 

„(8) Es dürfen nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nach­weislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der
ILO-Konvention 182 hergestellt sind."


Nach Änderung der Satzung wird die Friedhofsverwaltung aufgefordert, eine entsprechende Klausel in die Grabnutzungsurkunden aufzunehmen sowie ein Informationsschreiben an alle Rostocker Steinmetze zu schicken.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt