29.01.2014 - 8.1 Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktion FÜR Ros...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 29.01.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion UFR
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 04.12.2013 zur Angelegenheit vor.
Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.
(Widerspruch … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 2 bei)
Hinweis:
- Der Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4639-05 (ÄA) von Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09) war durch Nr. 2013/AN/4639-07 (ÄA) ersetzt worden.
- Es wurde ein weiterer Änderungsantrag am 29.01.2014 von Frank Giesen (für die CDU-Fraktion) Nr. 2013/AN/4639-09 (ÄA) eingereicht.
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung hatte bereits Ablehnung zum Antrag mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4639-04 (ÄA) empfohlen
Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Rostock genehmigt den Anschluss von Kleingartenanlagen auf verpachteten Grundstücken der Hansestadt Rostock an das öffentliche Abwassersystem durch die Hansestadt Rostock, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- es muss ersichtlich sein, dass ein Anschluss an das öffentliche Abwassersystem aus kosten-, verkehrstechnischen sowie bautechnischen Gründen sinnvoll ist,
- die Festlegungen nach § 20a Bundeskleingartengesetz werden nicht durch bauliche Erweiterungen zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität verletzt, der derzeitige Zustand der Lauben bleibt bestehen,
- die zuständige Behörde zur Erteilung der Gemeinnützigkeit muss die Zustimmung erteilen,
- die Genehmigung des zuständigen Kleingartenverbandes muss vorliegen,
- die Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde muss vorliegen,
- ggf. sollte die Förderfähigkeit durch das Land bestätigt werden.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4639-09 (ÄA) (s. TOP 8.1.6) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2013/AN/4639:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern dafür einzusetzen, dass das Bundeskleingartengesetz bezogen auf die Abwasserentsorgungsfragen im Interesse der Kleingärtner angepasst wird.
Die Präsidentin erklärt, dass mit diesem Beschluss dem Widerspruch des Oberbürgermeisters entsprochen wurde.