29.01.2014 - 8.1 Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktion FÜR Ros...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 04.12.2013 zur Angelegenheit vor.
 

Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.

 

(Widerspruch … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 2 bei)

 

 

Hinweis:

 

- Der Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4639-05 (ÄA) von Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09) war durch Nr. 2013/AN/4639-07 (ÄA) ersetzt worden.
 

- Es wurde ein weiterer Änderungsantrag am 29.01.2014 von Frank Giesen (für die CDU-Fraktion) Nr. 2013/AN/4639-09 (ÄA) eingereicht.

 

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung hatte bereits Ablehnung zum Antrag mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4639-04 (ÄA) empfohlen

 

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Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock genehmigt den Anschluss von Kleingartenanlagen auf verpachteten Grundstücken der Hansestadt Rostock an das öffentliche Abwassersystem durch die Hansestadt Rostock, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
 

- es muss ersichtlich sein, dass ein Anschluss an das öffentliche Abwassersystem aus kosten-, verkehrstechnischen sowie bautechnischen Gründen sinnvoll ist,
 

- die Festlegungen nach § 20a Bundeskleingartengesetz werden nicht durch bauliche Erweite­rungen zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität verletzt, der derzeitige Zustand der Lauben bleibt bestehen,
 

- die zuständige Behörde zur Erteilung der Gemeinnützigkeit muss die Zustimmung erteilen,
 

- die Genehmigung des zuständigen Kleingartenverbandes muss vorliegen,
 

- die Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde muss vorliegen,
 

- ggf. sollte die Förderfähigkeit durch das Land bestätigt werden.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4639-09 (ÄA) (s. TOP 8.1.6) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
 

 

Beschluss Nr. 2013/AN/4639:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten mit der Landes­regierung Mecklenburg-Vorpommern dafür einzusetzen, dass das Bundeskleingartengesetz bezogen auf die Abwasserentsorgungsfragen im Interesse der Kleingärtner angepasst wird.

 

 

Die Präsidentin erklärt, dass mit diesem Beschluss dem Widerspruch des Oberbürgermeisters entsprochen wurde.