29.01.2014 - 7.5 Dr. Steffen Wandschneider (Fraktion der SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 32 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann die Gemeinde­vertretung eine von ihr gewählte Person aus ihrer Funktion mit der Mehrheit aller Gemeinde­vertreter abberufen.

 

- Ortsbeirat Toitenwinkel stimmt der Abberufung zu.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft wählt Robert Bartelt aus dem Ortsbeirat Toitenwinkel ab.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt