15.01.2013 - 6.3 Dr. Jörn-Christoph Jansen für den Ortsbeirat Sü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In seinen Erläuterungen geht Herr Cornelius auf die Wahrnehmungen der OBR und das Gespräch der OBR-Vertreter am 18.12.2012 ein. In dieser Abstimmung wurde festgelegt, dass ein Antrag zur Änderung der Hauptsatzung durch die OBR gestellt werden sollte.

Dieser ist nun durch den OBR Südstadt gestellt worden.

 

Die Erläuterungen zur neugefassten Kommunalverfassung durch Herrn Wiesner und

Herrn Cornelius werden besprochen. Es wird festgelegt, dass der § 42 Abs.6 KV in diese Niederschrift aufgenommen wird:

…

(6) In Angelegenheiten, die den Ortsteil in besonderer Weise betreffen und für die dies der Gebietsänderungsvertrag oder die Hauptsatzung ausdrücklich bestimmt, kann die Ortsteilvertretung Widerspruch gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung einlegen, sofern diese das Wohl des Ortsteils beeinträchtigen. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeindevertretung eingelegt und begründet werden. Er hat aufschiebende Wirkung, solange er nicht durch Beschluss der Gemeindevertretung zurückgewiesen wird.

…

Im Ergebnis der Diskussion wird dem Antrag einstimmig zugestimmt.

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur ihrer nächsten Sitzung am 10.4.2013 eine Änderung der  Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vorzulegen, die  den Paragraphen 42 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt