21.02.2012 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 15.SO.179 "Ferienhäuser auf ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Datum:
- Di., 21.02.2012
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller stellt anhand des B-Plan-Entwurfes die Beschlussvorlage vor. Das Gelände nordöstlich landseitig der Marina soll aus Anlass eines Investors, der die Häuser auch selbst bauen wird, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 10 - 12 Ferienhäuser auf dem Wasser schaffen.
Parallel dazu wird das gesamte Stadtgebiet nach weiteren Standorten für solche oder ähnliche Vorhaben untersucht.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1) Für das Gebiet der Neptun Marina auf der Unterwarnow am Gehlsdorfer Ufer einschl. landseitiger Anbindung soll der Bebauungsplan Nr. 15.SO.179 Ferienhäuser auf dem Wasser aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt
- im Nordosten durch eine gedachte, landeinwärts in einem Abstand von max. ca. 30 m zur Uferlinie verlaufende Linie bis zum südlich liegenden Schilfgürtel
- im Südosten durch eine gedachte Verbindung auf dem Wasser zwischen dem südlichsten Ende der Marina und deren gedachter Verlängerung bis zum Schilfgürtel
- im Südwesten durch die südwestliche Kante der Marina
- im Nordwesten durch die nordwestliche Kante der Marina
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
1. Schaffung von 10 bis 12 zeitgemäßen qualitativen Ferienhäusern auf der Wasserfläche als Pilotprojekt für die Hansestadt Rostock
2. Schaffung der landseitigen Voraussetzungen für die Ferienhäuser auf dem Wasser im Uferbereich
3. Schaffung einer das Warnowufer begleitenden fußläufigen Verbindung für die Öffentlichkeit
4. positive städtebauliche Akzentuierung des Uferbereiches in Verbindung mit den landseitigen Potenzialen des Wohnungsbaustandortes und Schaffung von Synergien
5. positive Impulse sowohl für den sanften umweltschonenden Tourismus und die Außenwirkung der Hansestadt als auch für den Arbeitsmarkt im Werftbereich sowie für die Dienstleister im Einzugsgebiet aufgrund der Pilotwirkung des Projektes
3) Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind ein grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, ein faunistisches Gutachten, sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen.
4) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.