28.02.2012 - 5.1.1 Dr. Wolfgang Nitzsche (für den Sozial- und Gesu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass auch Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach § 3 und § 6 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten (gemeinschaftliches Mittagessen, Schülerbeförderung, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben).

 

Teilhaushalt: 50

Produkt: 35101

Leistung: 35101060

 

Haushalts-jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012 (11 Monate)

Kto: 55791240 Schülerbeförderung ohne Erstattung

0

7.600,00

0

7.600,00

 

Kto: 55791261 Mehraufwendungen Mittagsverpflegung - Essen in Schule, Horte in Verbindung mit einer Schule, Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege ohne Erstattung

0

10.500,00

0

10.500,00

 

Kto: 55791262 Mehraufwendungen Mittagsverpflegung - Essen in Horten, die keine Verbindung zu einer Schule haben ohne Erstattung

0

500,00

0

500,00

 

Kto: 55791270 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ohne Erstattung

0

1.100,00

0

1.100,00

 

Summe:

0

19.700,00

0

19.700,00

 

Deckungsquelle

Teilhaushalt: 50

Produkt: 34500

 

Haushalts-jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012 (11 Monate)

Kto: 55790161 sonstige soziale Leistungen - sonstige - Mehraufwendungen Mittagsverpflegung - Essen in Schule, Horte in Verbindung mit einer Schule, Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege

0

- 19.700

0

-19.700

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt