19.04.2012 - 5.1 Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses 2011/AN/286...

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Wortprotokoll

 

Den Ausschussmitgliedern liegt der Entwurf der Geschäftsordnung für den zu installierenden Kunstbeirat vor. Laut Bürgerschaftsbeschluss 2011/AN/2867 ist über die Geschäftsordnung des Kunstbeirates mit dem Kulturausschuss Einvernehmen herzustellen.

 

Frau Karge erläutert den Entwurf. Das Instrumentarium des Kunstbeirates habe bisher in Rostock gefehlt. Der unabhängige Fachbeirat solle die Verwaltung in allen Belangen von Kunst im öffentlichen Raum beraten. Auch private Investoren und Initiativen Dritter können den Kunstbeirat nutzen und die Meinung des Gremiums zu Projekten einholen.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren, ob der Kunstbeirat in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung tagen solle.

Das Amt für Kultur und Denkmalpflege empfiehlt, nichtöffentlich zu tagen, da es zumeist um sensible Daten Dritter gehe. Auch Inhalte von Wettbewerben seien nichtöffentlich zu behandeln, um die Chancengleichheit im Wettbewerbsverfahren zu wahren. Die Empfehlungen des Kunstbeirates werden öffentlich bekannt gegeben.

 

Herr Ludwig stellt den Antrag, folgende Formulierung zu verwenden:

 

Der Kunstbeirat  tagt grundsätzlich öffentlich, in begründeten Ausnahmefällen nichtöffentlich.

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Enth. 0     - abgelehnt

 

Frau Dr. Bacher schlägt vor, folgende Formulierung zu verwenden:

 

Der Kunstbeirat tagt grundsätzlich nichtöffentlich, aus gegebenem Anlass in öffentlicher Sitzung.

 

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enth. 0     - angenommen

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren des Weiteren, ob ein oder zwei Ausschussmitglieder im Kunstbeirat vertreten sein sollen.
 

Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich (Ja: 6, Nein: 3) dafür, dass ein Ausschussmitglied im Kunstbeirat mitwirkt. Die Wahl des Ausschussvertreters findet bei der nächsten Ausschusssitzung statt.
 

Weitere Änderungen des Entwurfs der Geschäftordnung werden nicht beschlossen.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich in nichtöffentlicher Sitzung zur personellen Besetzung des Beirates. Eine Entscheidung dazu werde in der nächsten Ausschusssitzung getroffen. (siehe TOP 6.1)