19.06.2012 - 4.1.4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Schäfer erläutert das Bauvorhaben. Da der Ortsbeirat dazu noch nicht getagt hat, wird vorbehaltlich der Zustimmung abgestimmt. Bei Ablehnung soll die Vorlage in der Sitzung am 07.08.2012 noch einmal behandelt werden. Herr Dr. Nagijew äußert rechtliche Bedenken zur Genehmigungsfähigkeit außerhalb eines Vorranggebietes. Frau Schäfer antwortet, dass im B-Plan Nr.16.SO.40 "Güterverkehrszentrum (GVZ)" ein Windkraftrad zulässig ist.

Reduzieren

Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (BlmSchG) „Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WEA) einschl. Zuwegungen u. Kranstellflächen sowie Errichtung u. befristeten Betrieb (max. 4 Jahre) eines Windmessmastes im B-Plan Nr. 16.SO.40 -Güterverkehrszentrum (GVZ)- gem. § 4 BlmSchG“, Hinrichshäger Str. 60, Nordex Energy GmbH, E.-Schlesinger-Str. 50, wird erteilt.

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

-

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage