19.06.2012 - 4.1.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB (Baua...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Schäfer erläutert die Baumaßnahme und bemerkt, dass die Lärmproblematik durch das teilweise Überdachen der PKW-Stellplätze gelöst wurde. Der Ortsbeirat hatte zugestimmt. Herr Bothur hinterfragt die Verkaufsfläche, die Frau Schäfer mit 767 m² für den Markt und 31 m² für einen Bäcker angibt. In der Diskussion wird Einzelhandelsverträglichkeit von Märkten bis 800 m², die Wirtschaftlichkeit, die Einbeziehung des Wirtschaftsausschusses und die Sinnhaftigkeit der Einvernehmenherstellung besprochen. Herr Giesen stellt ein weiteres Mal klar, dass sich das Verfahren aus der Kommunalverfassung und der Hauptsatzung herleitet und die Beurteilungskriterien nur aus dem Baurecht und aus Gesetzen wie dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung hergeleitet werden. Frau Gründel schlägt vor, dass das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaft die aktuelle Umsetzung des Zentrenkonzeptes in der Sitzung am 07.08.2012 kommentiert.

Reduzieren

Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB (Bauantrag) Neubau eines Mehrzweckgebäudes mit einem NETTO-Markt mit Bäcker im EG und der Unterbringung und Pflege von Personen (barrierefreies Wohnen) im OG; Pressentinstr./Toitenwinkler Weg; AZ: 02687-11 wird erteilt.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

-

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage