13.06.2012 - 7 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 13.06.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bauvorhaben: Umbau, Instandsetzung, Modernisierung des ehemaligen Schulgebäudes Typ 5 MP zur gemeinschaftlichen Nutzung durch die KARO AG (gemeinnützig)
Bestehend aus der Kunstschule Rostock dem Institut Neue Medien, dem Radio Lohro und
Lichtspieltheater Wundervoll
Bauort: Rostock Friedrichstraße 23
Bauherr KARO AG (gemeinnützig)
Abmessungen: Länge 69,05 m Breite 26,24 m Höhe 14,80m
Das Gebäude wird 2 und 4 Geschosse haben
Frau Schäfer erläutert die Funktionen des Gebäudes
-Kino mit 178 Plätzen
-Büros mit insgesamt ca. 500 m Nutzfläche
-Jugendfreizeiteinrichtungen (Radiosender Lohro, Kunstschule Medienwerkstatt für max.
165 Besucher
Es werden 42 Stellplätze auf dem Grundstück entstehen, davon 2 Behindertenstellplätze.
Frau Schäfer erklärt die Gestaltung. Die Fassade besteht aus eine Stahlblechfassade/Alu-Glas.
Der Südwestflügel wird abgebrochen, der Nordwestflügel erhält einen 2-geschossigen Anbau.
Herr Sattler fragt nach der Besucherzahl, da die Parkflächen für die Anwohner schon sehr begrenzt sind.
Herr Wanie fragt an, ob eine Dachgestaltung angedacht ist in Form von Dachgärten od. Solaranlagen. Eine Dachgestaltung ist auf dem Plattenbaukörper nicht angedacht.
Frau Niemeyer stellt die Fragen, ob Außengastronomie und Fahrradständer angebracht werden. Herr Kurnoth verneint die Frage der Außengastronomie und für die Fahrradständer gibt es noch keine Detailpläne.
Herr Sattler hat die Befürchtung, dass der Kinobetrieb zu täglichen Lärmbelästigung führt.
Frau Schäfer betont, dass eine Lärmimmissionsschutzprüfung durchgeführt wurde und dass es bei Nichteinhaltung keine Genehmigung gibt.
Der OBR stimmt mit folgender Ergänzung der Beschlussvorlage zu:
Der OBR geht davon aus, dass es keine Genehmigung für einen regelmäßigen Außenbetrieb gibt und das maximal zwei Außenveranstaltungen pro Jahr stattfinden und dann in Abstimmung mit dem OBR.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) Umbau, Instandsetzung, Modernisierung des ehem. Schulgebäudes Typ 5 MP zur gemeinschaftlichen Nutzung durch die KARO AG (gemeinnützig) bestehend aus der Kunstschule Rostock, dem Institut Neue Medien, dem Radio Lohro u. Lichtspieltheater Wundervoll"; Rostock, Friedrichstr. 23, Az: 01254-12, wird erteilt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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