20.06.2012 - 9.13 Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.13
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 20.06.2012
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3455-01 (ÄA) von Simone Briese-Finke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zurückgezogen wurde.
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Ablehnung zur Beschlussvorlage
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich
zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3455-04 (ÄA) und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2012/BV/3455-02 (ÄA), Nr. 2012/BV/3455-03 (ÄA) und Nr. 2012/BV/3455-05 (ÄA)
- Ortsbeirat Toitenwinkel empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
Die Präsidentin begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt auch die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative “Dorf Toitenwinkel“ und informiert, dass diese Initiative einen Antrag auf Anhörung – gemäß § 17 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 2 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock und § 21 Absatz 3 zur Redeordnung nach Geschäftsordnung der Bürgerschaft – gestellt hat.
Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Anhörung: Angenommen
Es erfolgt die Anhörung von Herrn Fischer (Vertreter der Bürgerinitiative „Dorf Toitenwinkel“).
Beschluss:
Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1), begrenzt:
- im Norden: durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges,
- im Osten: durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm
und Marienroggenweg),
- im Süden: durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und
- im Westen: durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage.
und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
(o. g. Anlagen liegen dem Sitzungsdienst als Anlage 10 bei)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|