20.06.2012 - 9.13 Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3455-01 (ÄA) von Simone Briese-Finke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zurückgezogen wurde.

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Ablehnung zur Beschlussvorlage

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich
zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3455-04 (ÄA) und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2012/BV/3455-02 (ÄA), Nr. 2012/BV/3455-03 (ÄA) und Nr. 2012/BV/3455-05 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Toitenwinkel empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

 

 

Die Präsidentin begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt auch die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative “Dorf Toitenwinkel“ und informiert, dass diese Initiative einen Antrag auf Anhörung – gemäß § 17 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpom­mern (KV M-V) in Verbindung mit § 2 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock und § 21 Absatz 3 zur Redeordnung nach Geschäftsordnung der Bürgerschaft – gestellt hat.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Anhörung:                                                         Angenommen

 

Es erfolgt die Anhörung von Herrn Fischer (Vertreter der Bürgerinitiative „Dorf Toitenwinkel“).

 

 

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Beschluss:

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1), begrenzt:

 

- im Norden:               durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges,

- im Osten:               durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm
und Marienroggenweg),

- im Süden:              durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und

- im Westen:              durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage.

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

(o. g. Anlagen liegen dem Sitzungsdienst als Anlage 10 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

X

Dafür

21

Dagegen

23

 

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Anlagen zur Vorlage