04.04.2012 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...

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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin eröffnet um 16.05 Uhr die (neunundzwanzigste) Sitzung.

 

Als Gäste werden interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Vertreter der Medien begrüßt.

 

Mit Datum 29. März 2012 ist den Mitgliedern der Bürgerschaft über die Postfächer die Einladung zu dieser Sitzung zugegangen.

 

Weiterhin erfolgte die öffentliche Bekanntmachung ab 29. März 2012 durch Aushang im Schau­kasten am Rathaus und in den Ortsämtern sowie am 21. März 2012 im „Städtischen Anzeiger", außerdem im Internet.

 

Die Präsidentin stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen und öffentlich bekannt gemacht wurde.

 

Außerdem wird durch sie festgestellt, dass die Bürgerschaft mit 41 Anwesenden beschlussfähig ist bei 53 besetzten Mandaten.

 

Weiterhin wird erneut darauf hingewiesen, dass während der Sitzung das Betreiben von Funktelefonen grundsätzlich untersagt ist (§ 20 Abs. 6 Geschäftsordnung der Bürgerschaft).

 

 

Aufgrund der erstmaligen Anwesenheit eines Vertreters des Internetradios „Rück-Spiegel“, der den öffentlichen Teil der Sitzung aufzeichnen und live übertragen möchte, weist die Präsidentin besonders auf § 29 Absatz 5 Satz 5  der KV M-V zu Film- und Tonaufnahmen hin:

 

… „In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind Film- und Tonaufnahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeinde­vertretung in geheimer Abstimmung widerspricht“.