13.04.2011 - 9.15 Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Zweiten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Hansestadt Rostock übernimmt im Hinblick auf die zu erwartende landesgesetzliche Regelung die Aufgaben für die Leistungsberechtigten nach § 6 b BKGG rückwirkend ab 01.01.2011.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt