02.02.2011 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 01.12.2010 vertagt, um die noch fehlende Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses abzuwarten.

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Südstadt empfiehlt Zustimmung
(hatte am 11.11.2010 Ablehnung empfohlen, empfiehlt aber nun nach erneuter Behandlung am 09.12.2010 Zustimmung)

 

 

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Beschluss:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 für das Sondergebiet „Groter Pohl - östlicher Teil“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 für das Sondergebiet „Groter Pohl - östlicher Teil“, nördlich der Erich-Schlesinger-Straße und westlich des Südrings, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei)

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt