28.09.2010 - 6.1 Schall-Gutachten der Gewerbe- und Industriestan...

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Wortprotokoll

Frau Neumann, Umweltamt:

·     Das untersuchte Gebiet westliche Warnowseite erstreckt sich auf den Bereich von Schmarl bis zur ehem. Neptun Werft

·     Es kann heute keine Vorstellung der Gesamtbelastung erfolgen, da dies nicht das Thema der Tagesordnung ist und nicht so an das Amt herangetragen wurde

 

Herr Massenthe:

·     Für dieses Gebiet, das kein Industriegebiet ist, außer einer Fläche für die Universität, ist es erstaunlich, dass dort Baugenehmigungen für Industrieansiedlungen erteilt wurden

·     Es besteht die Verpflichtung für die Verwaltung alle drei Jahre neue Daten hinsichtlich der Immissionen aufzunehmen

·     In der Vergangenheit wurde seitens der Verwaltung verkündet, dass nur noch wenige Daten für ein umfassendes Gutachten fehlen, jetzt liegt nur dieses alte Gutachten aus dem Jahr 2005 vor, empfindet dies als einen Offenbarungseid der Verwaltung

·     Komplex von 14 Fragen an das Umweltamt, die ein Gremium des Ortsbeirates erarbeitet hat

 

Herr Massenthe verliest die 14 Fragen des Ortsbeirates an das Umweltamt, der Ortsbeirat fordert eine Beantwortung der Fragen bis bzw. in der Ortsbeiratssitzung im November 2010

 

Herr Massenthe stellt fest, dass aufgrund der Informationen die ihm das Ortsamt übermittelt hat und des erneuten Hinweises von Frau Neumann, es von Seiten der Verwaltung nicht möglich ist, das Thema Umweltbelastung durch den Hafen auf der Ortsbeiratssitzung im Oktober 2010 zu beraten und dieses Thema deshalb Gegenstand der Novembersitzung 2010 sein wird.

 

Festlegung: der Ortsbeirat übergibt diese Fragen zur Weiterleitung an das Umweltamt

 

 

Frau Neumann:

·     Keine  Fragen lagen in Vorbereitung der Sitzung im Umweltamt vor

·     Da hier Aussagen des Bausenators zitiert werden, müssen diese Fragen auch mit dem Bausenator persönlich geklärt werden

·     Im Umweltamt gibt es keine rechtlichen Vorgaben und Vorschriften, dass eine Gesamtbelastung alle 3 Jahre erfasst werden muss

·     Die Zuständigkeiten der Umweltüberwachungsbehörden sind in Mecklenburg/Vorpommern geteilt

  • Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen (Zuständigkeit STALU) gibt es Fristen auch für die Regelüberwachung

·     Bei Gewerbe und Industrie erfolgt die Einstufung  entsprechend der tatsächlichen Nutzung

·     Für die westliche Warnowseite gibt es keinen B-Plan bis auf einzelne kleinere Flächen

  • Das Umweltamt ist nicht für die Beurteilung einer Ansiedlung aus Sicht des Baugesetzbuches zuständig
  • Dem Ortsbeirat wurde das Gutachten langfristig zur Verfügung gestellt, deshalb wird sich der nachfolgende Vortrag auf einige wenige Folien zur Erläuterung beschränken
  • Es besteht und bestand das Angebot bei Fragen zu jeder Zeit im Umweltamt anzurufen

 

Inhalt der Power Point-Präsentation

Aktualisierung Schall-Info GE/GI

• Aufbau eines Schallinfo-Systems 1999 mit LUNG

• Datenbank

• Darstellung im GIS

• GE/GI Flächen westlich der Warnow

• Aktualisierung 2004 und Ergänzung um Flächen B-Plan „Hafenvorgelände

 

-          aus den Emissionen (Quelle) werden Immissionen abgeleitet (das was tatsächlich an der Wohnbebauung ankommt

-          Grundlage ist die TA Lärm und verschiedene DIN

 

Firmenaktualisierung

  Abgleich der Firmen, Ergänzungen

 Systematisierung der Unternehmensflächen zur besseren Auffindbarkeit,

 Zuordnung Stadtgebiete im Firmenkürzel z.B.:SM592 (Schmarl, City Möbel)

 Datenbank mit Schallquellen /

 

Übersicht über die Immissionsorte und Erläuterung des Immission Rasters

 

Immissionsorte:          - Reutershagen, KTV

 - Schmarl

 - Krummendorf, Gehlsdorf

 

Aktualisierung Immission

Beispiele Immissionsanteile

Immission Raster

 

Diskussionspunkte:

-          Warum wird ein solches Gutachten nicht ständig aktualisiert und basiert auf genauen Messungen

-          Das Gutachten ist nicht transparent genug

-          Die Verwaltung versteht die Forderungen der Bürger nicht, prognostische Ermittlungen spiegeln nicht die, wenn auch teils sehr subjektiven Wahrnehmungen der Bürger hinsichtlich des Lärms wider

-          Das Problem der Bürger in der Lärmwahrnehmung ist anders als das Verwaltungshandeln entsprechend der Einstufung eines Lärmereignisses

-          Die Hansestadt Rostock hat kein Lärmschutzprogramm, kein kommunales Gesetz setzt Maßstäbe

-          Gebraucht werden Messungen am Entstehungsort des Lärms wie auch bei den Bürgern, dort wo der Lärm ankommt

-          Lärm entsteht auch sehr punktuell z. B. das Aufknallen beim Holzverladen insbesondere, wenn hier Hilfsarbeiter tätig werden

-          Hinweis auf das offene Verfahren zum Wasserlandeplatz

-          Wie wird mit Überschreitungen der Grenzwerte umgegangen

-          Wie zeitnah wird Beschwerden nachgegangen

-          Lärm gibt es auch in der Fährstraße durch Straßenschäden nach den vielen Baustellen (Ortsamt gibt diesen Hinweis an den Baulastträger weiter)

-          Welche Grundlagen gibt es für die Ansiedlung der Industrie, woher nehmen Firmen Prognosewerte im Antragsverfahren

 

 

Frau Neumann versucht auf die gestellten Fragen jeweils zu Antworten, wird aber mehrfach durch weitere Zwischenfragen unterbrochen, weil ihre Darlegungen für die Einwohner und den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar waren

 

-          alle anderen Werte liegen im Grenzbereich

-          Beurteilungsgrundlage:  jeweils 16 Stunden auf den Tag verteilt und die lauteste Stunde in der Nacht

-          Die Einstufung erfolgt für die Gebiete nach Baunutzungs- VO

-          Aus 2004 hat sich keine Notwendigkeit für ein weiteres Gutachten ergeben;  punktuell gibt es nur Grenzwertüberschreitungen im Bereich Tankstelle in Schmarl

-          Das vorher abgesprochene Thema bezog sich auf die Vorstellung des Gutachtens und nicht eine Gesamtbeurteilung für den Bereich Gehlsdorf/Nordost

-          Es besteht die Möglichkeit ein Messgerät bei Landesamt anzufordern

-          Beschwerden über Lärmereignisse sollten immer sofort mit Datum und Uhrzeit und auch Verdacht auf den möglichen Verursacher dem Umweltamt gemeldet werden, nur so kann konkret den Hinweisen nachgegangen werden

 

Frau Schmidt, STALU:

-          das Staatliche Amt prüft 3 bis 6 Monate nach Inbetriebnahme von BImSch-Anlagen die Einhaltung der Werte, weitere Prüfungen alle 3 bis 5 Jahre

-          unter bestimmten Bedingungen kann eine Ansiedlung von Industrie auch in Gewerbegebieten erfolgen

-          der Antragsteller muss hierzu Gutachten beibringen und in seinen Antragsunterlagen nachweisen, dass die Grenzwerte eingehalten werden

-          die vorgelegten Prognosen werden geprüft und nach Inbetriebnahme erfolgen Messungen

-          oftmals gibt es bereits woanders gleichartige Anlagen oder der Hersteller legt die Werte vor

-          in der Regel besteht bei entsprechenden Nachweisen ein Rechtsanspruch auf Standortgenehmigung