28.09.2010 - 6.1 Schall-Gutachten der Gewerbe- und Industriestan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 28.09.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau
Neumann, Umweltamt:
· Das untersuchte Gebiet westliche Warnowseite erstreckt sich
auf den Bereich von Schmarl bis zur ehem. Neptun Werft
· Es kann
heute keine Vorstellung der Gesamtbelastung erfolgen, da dies nicht das Thema
der Tagesordnung ist und nicht so an das Amt herangetragen wurde
Herr
Massenthe:
· Für dieses Gebiet, das kein Industriegebiet ist, außer einer
Fläche für die Universität, ist es erstaunlich, dass dort Baugenehmigungen für
Industrieansiedlungen erteilt wurden
· Es
besteht die Verpflichtung für die Verwaltung alle drei Jahre neue Daten
hinsichtlich der Immissionen aufzunehmen
· In der
Vergangenheit wurde seitens der Verwaltung verkündet, dass nur noch wenige Daten
für ein umfassendes Gutachten fehlen, jetzt liegt nur dieses alte Gutachten aus
dem Jahr 2005 vor, empfindet dies als einen Offenbarungseid der Verwaltung
· Komplex
von 14 Fragen an das Umweltamt, die ein Gremium des Ortsbeirates erarbeitet hat
Herr
Massenthe verliest
die 14 Fragen des Ortsbeirates an das Umweltamt, der Ortsbeirat fordert eine
Beantwortung der Fragen bis bzw. in der Ortsbeiratssitzung im November 2010
Herr
Massenthe stellt
fest, dass aufgrund der Informationen die ihm das Ortsamt übermittelt hat und
des erneuten Hinweises von Frau Neumann, es von Seiten der Verwaltung nicht
möglich ist, das Thema Umweltbelastung durch den Hafen auf der
Ortsbeiratssitzung im Oktober 2010 zu beraten und dieses Thema deshalb
Gegenstand der Novembersitzung 2010 sein wird.
Festlegung: der Ortsbeirat übergibt diese
Fragen zur Weiterleitung an das Umweltamt
Frau
Neumann:
· Keine Fragen lagen in
Vorbereitung der Sitzung im Umweltamt vor
· Da hier
Aussagen des Bausenators zitiert werden, müssen diese Fragen auch mit dem
Bausenator persönlich geklärt werden
· Im Umweltamt
gibt es keine rechtlichen Vorgaben und Vorschriften, dass eine Gesamtbelastung
alle 3 Jahre erfasst werden muss
· Die
Zuständigkeiten der Umweltüberwachungsbehörden sind in Mecklenburg/Vorpommern
geteilt
- Bei genehmigungsbedürftigen
Anlagen (Zuständigkeit STALU) gibt es Fristen auch für die
Regelüberwachung
· Bei
Gewerbe und Industrie erfolgt die Einstufung
entsprechend der tatsächlichen Nutzung
· Für die
westliche Warnowseite gibt es keinen B-Plan bis auf einzelne kleinere Flächen
- Das Umweltamt ist nicht für die
Beurteilung einer Ansiedlung aus Sicht des Baugesetzbuches zuständig
- Dem Ortsbeirat wurde das
Gutachten langfristig zur Verfügung gestellt, deshalb wird sich der
nachfolgende Vortrag auf einige wenige Folien zur Erläuterung beschränken
- Es besteht und bestand das
Angebot bei Fragen zu jeder Zeit im Umweltamt anzurufen
Inhalt
der Power Point-Präsentation
Aktualisierung
Schall-Info GE/GI
• Aufbau
eines Schallinfo-Systems 1999 mit LUNG
•
Datenbank
•
Darstellung im GIS
• GE/GI
Flächen westlich der Warnow
• Aktualisierung
2004 und Ergänzung um Flächen B-Plan „Hafenvorgelände
-
aus
den Emissionen (Quelle) werden Immissionen abgeleitet (das was tatsächlich an
der Wohnbebauung ankommt
-
Grundlage
ist die TA Lärm und verschiedene DIN
Firmenaktualisierung
• Abgleich der Firmen, Ergänzungen
• Systematisierung der Unternehmensflächen zur
besseren Auffindbarkeit,
• Zuordnung Stadtgebiete im Firmenkürzel
z.B.:SM592 (Schmarl, City Möbel)
• Datenbank mit Schallquellen /
Übersicht
über die Immissionsorte und Erläuterung des Immission Rasters
Immissionsorte: - Reutershagen, KTV
- Schmarl
- Krummendorf,
Gehlsdorf
Aktualisierung
Immission
Beispiele
Immissionsanteile
Immission
Raster
Diskussionspunkte:
-
Warum
wird ein solches Gutachten nicht ständig aktualisiert und basiert auf genauen
Messungen
-
Das
Gutachten ist nicht transparent genug
-
Die
Verwaltung versteht die Forderungen der Bürger nicht, prognostische
Ermittlungen spiegeln nicht die, wenn auch teils sehr subjektiven Wahrnehmungen
der Bürger hinsichtlich des Lärms wider
-
Das
Problem der Bürger in der Lärmwahrnehmung ist anders als das Verwaltungshandeln
entsprechend der Einstufung eines Lärmereignisses
-
Die
Hansestadt Rostock hat kein Lärmschutzprogramm, kein kommunales Gesetz setzt
Maßstäbe
-
Gebraucht
werden Messungen am Entstehungsort des Lärms wie auch bei den Bürgern, dort wo
der Lärm ankommt
-
Lärm
entsteht auch sehr punktuell z. B. das Aufknallen beim Holzverladen
insbesondere, wenn hier Hilfsarbeiter tätig werden
-
Hinweis
auf das offene Verfahren zum Wasserlandeplatz
-
Wie
wird mit Überschreitungen der Grenzwerte umgegangen
-
Wie
zeitnah wird Beschwerden nachgegangen
-
Lärm
gibt es auch in der Fährstraße durch Straßenschäden nach den vielen Baustellen
(Ortsamt gibt diesen Hinweis an den Baulastträger weiter)
-
Welche
Grundlagen gibt es für die Ansiedlung der Industrie, woher nehmen Firmen
Prognosewerte im Antragsverfahren
Frau
Neumann versucht
auf die gestellten Fragen jeweils zu Antworten, wird aber mehrfach durch weitere
Zwischenfragen unterbrochen, weil ihre Darlegungen für die Einwohner und den
Ortsbeirat nicht nachvollziehbar waren
-
alle
anderen Werte liegen im Grenzbereich
-
Beurteilungsgrundlage: jeweils 16 Stunden auf den Tag verteilt und
die lauteste Stunde in der Nacht
-
Die
Einstufung erfolgt für die Gebiete nach Baunutzungs- VO
-
Aus
2004 hat sich keine Notwendigkeit für ein weiteres Gutachten ergeben; punktuell gibt es nur
Grenzwertüberschreitungen im Bereich Tankstelle in Schmarl
-
Das
vorher abgesprochene Thema bezog sich auf die Vorstellung des Gutachtens und
nicht eine Gesamtbeurteilung für den Bereich Gehlsdorf/Nordost
-
Es
besteht die Möglichkeit ein Messgerät bei Landesamt anzufordern
-
Beschwerden
über Lärmereignisse sollten immer sofort mit Datum und Uhrzeit und auch
Verdacht auf den möglichen Verursacher dem Umweltamt gemeldet werden, nur so
kann konkret den Hinweisen nachgegangen werden
Frau
Schmidt, STALU:
-
das
Staatliche Amt prüft 3 bis 6 Monate nach Inbetriebnahme von BImSch-Anlagen die
Einhaltung der Werte, weitere Prüfungen alle 3 bis 5 Jahre
-
unter
bestimmten Bedingungen kann eine Ansiedlung von Industrie auch in
Gewerbegebieten erfolgen
-
der
Antragsteller muss hierzu Gutachten beibringen und in seinen Antragsunterlagen
nachweisen, dass die Grenzwerte eingehalten werden
-
die
vorgelegten Prognosen werden geprüft und nach Inbetriebnahme erfolgen Messungen
-
oftmals
gibt es bereits woanders gleichartige Anlagen oder der Hersteller legt die
Werte vor
-
in
der Regel besteht bei entsprechenden Nachweisen ein Rechtsanspruch auf Standortgenehmigung