12.01.2010 - 5.1.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mews erläutert das Bauvorhaben und geht auf Nachfrage detailliert auf den geplanten Neubauteil ein.

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Beschluss:

Der Oberbürgermeister erteilt das „Einvernehmen der Gemeinde“ für das Bauvorhaben (Zustimmungsverfahren gem. § 77 LBauO M-V) „Grundinstandsetzung und Erweiterungsbau Haus der Justiz“, August-Bebel-Str. 15 - 20, 18055 Rostock.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

-

 

 

Dafür

10

Dagegen

-

Enthaltungen

-

 

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Anlagen zur Vorlage