22.04.2010 - 4.4.2 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.2
- Datum:
- Do., 22.04.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussion
Frau
Jens: Auch wenn der
Antrag angenommen würde, fehlt noch die Verpflichtungsermächtigung für 2011
nach der beschlossenen HH-Satzung 2010.
D. h. es
muss im HH-Plan 2011 durch BS-Beschluss erneut verankert werden.
Herr
Dr. Wandschneider:
Der politische Mehrheitswille hat sich für den Neubau entschieden.
Zur
eindeutigen Handhabung des inzwischen nachgereichten Änderungsantrages des
Antragstellers 2010/AN/0985-02 (ÄA) bringt der Ausschuss einen weiteren
Änderungsantrag 2010/AN/0985-03 (2.ÄÄ) (Anlage) ein.
Beschlussvorschlag:.
Der
Beschlussvorschlag wird hinter „beauftragt" ersetzt durch:
„…die Gesamtfinanzierung für den Bau der SBZ durch
die Bereitstellung des Eigenanteils im städtischen Haushalt 2011 und 2012
abzusichern und danach die erforderliche Genehmigungsplanung für die
Beantragung von Städtebaufördermittel beim Land unter Einbeziehung der RGS zu
veranlassen."
Daraus
ergibt sich die nachstehend geänderte Fassung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gesamtfinanzierung
für den Bau der SBZ durch die Bereitstellung des Eigenanteils im städtischen
Haushalt 2011 und 2012 abzusichern und danach die erforderliche
Genehmigungsplanung für die Beantragung von Städtebaufördermittel beim Land
unter Einbeziehung der RGS zu veranlassen.
Votum zum
Änderungsantrag des Ausschusses:
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür |
7 |
Dagegen |
0 |
Enthaltungen |
2 |
Ausschussvotum
zum Antrag 2010/AN/0985 unter Berücksichtigung des eigenen Änderungsantrages:
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag
wird hinter „beauftragt „ ersetzt durch:
… die
Gesamtfinanzierung für den Bau der SBZ durch die Bereitstellung des
Eigenanteils im städtischen Haushalt 2011 und 2012 abzusichern und die
erforderliche Genehmigungsplanung für die Beantragung von Städtebaufördermittel
beim Land unter Einbeziehung der RGS zu veranlassen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die RGS zu veranlassen, alle notwendigen
Vorarbeiten für die Beantragung von Fördermitteln beim Land für die SBZ Dierkow
und Toitenwinkel zu leisten und den Fördermittelantrag umgehend einzureichen.