27.01.2010 - 10.1.30 Vorsitzende der Fraktionen Rostocker Bund/Graue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1.30
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 27.01.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
I.
Im Abschnitt
5.3 (Finanzplan nach Haushaltskonsolidierung) auf Seite 55, in der Fassung des
Nachtrags zur Beschlussvorlage 2009/BV/0522-01 (NB), wird die Tabellenzeile
„Herstellung der Rechtskonformität des Haushaltes durch Veräußerung
entbehrlichen kommunalen Vermögens“ gestrichen.
II.
Das Fazit
(Punkt 5.5), in der Fassung der Nachträge 2009/BV/0522-01 (NB) sowie
2009/BV/0522-78 (NB) wird wie folgt geändert:
Folgende
(Teil-)Sätze werden ersatzlos gestrichen:
- Absatz 2,
letzter Satz: „Schon zum jetzigen Zeitpunkt kann eingeschätzt werden,
dass dieses Ziel nicht nur mit Konsolidierungsmaßnahmen aus dem
Verwaltungshaushalt erreicht werden kann.“
- Absatz 3, letzter Satz:
„Ohne die Veräußerung entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände wird
die Hansestadt Rostock bis 2018 zu keinem Zeitpunkt in der Lage sein, die
Altfehlbeträge vollständig abzubauen.“
- In Absatz 6, Satz 1:
„notwendigen Einnahmen aus der Veräußerung entbehrlicher kommunaler
Vermögensgegenstände zur Tilgung der“.
In Absatz 3,
erster Satz wird folgender Teilsatz in Kommata eingefasst und durch „u.
a. auch“ eingeleitet: „der Veräußerung entbehrlicher kommunaler
Vermögensgegenstände zum wirtschaftlich geeigneten Zeitpunkt“.
In Absatz 5,
zweiter Satz erfolgt die Streichung des gesamten Satzes und Ersetzung durch
folgende Sätze:
„Der Abbau der Altschulden soll entsprechend eines Hinweises der
Rechtsaufsichtsbehörde jährlich in Höhe von 5 - 10 % erfolgen. Zu
erforderlichen strukturellen Veränderungen sowie der Aktivierung von Vermögen unter
Beachtung der Bürgerschaftsbeschlüsse wird die Verwaltung bis April 2010 ein
strategisches Konzept vorlegen. Des Weiteren sind vor dem Hintergrund der sich
verschärfenden kommunalen Einnahmesituation neue Wege zur Entschuldung eng mit
der Landesregierung abzustimmen. Hierzu bedarf es kurzfristig Einvernehmen mit
der Rechtsaufsicht, dass angesichts der weltweit angespannten
gesamtwirtschaftlichen Situation auch die Hansestadt Rostock für die
Haushaltsjahre 2010 und 2011 den Altschuldenabbau, ebenso wie das Land
Mecklenburg-Vorpommern, erforderlichenfalls aussetzen darf. Darüber hinaus muss
mittelfristig die Funktion der Hansestadt Rostock als Oberzentrum der Region
durch die Landesregierung auch finanziell angemessen gewürdigt werden.“
In Absatz 7,
Satz 1 hinter dem Wort „Ressourcen“ Einfügung folgenden Teilsatzes:
„und neuer Vereinbarungen mit dem Land“
Auf Seite 59
wird die Tabellenspalte „Herstellung der Rechtskonformität des Haushaltes
durch Veräußerung entbehrlichen kommunalen Vermögens (in TEUR)“ ersetzt
durch „Verbleibende Altfehlbeträge (in TEUR).
Folgende
formale Fehler werden korrigiert:
- In Absatz 6,
Satz 1 muss es „ausgeglichenen Haushalt“ statt „ausgeglichen
Haushalt“ heißen.
- In Absatz 7, Satz 1 muss es
nach aktueller Fassung der Kommunalverfassung
„§ 43 Abs. 7 KV M-V“ statt „§ 43 Abs. 3 KV M-V“ heißen.
- In Absatz 7, Satz 1 muss es „dargestellt
werden“ statt „dargestellt wird“ heißen.