27.01.2010 - 10.1.30 Vorsitzende der Fraktionen Rostocker Bund/Graue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

I.

Im Abschnitt 5.3 (Finanzplan nach Haushaltskonsolidierung) auf Seite 55, in der Fassung des Nachtrags zur Beschlussvorlage 2009/BV/0522-01 (NB), wird die Tabellenzeile „Herstellung der Rechtskonformität des Haushaltes durch Veräußerung entbehrlichen kommunalen Vermögens“ gestrichen.

 

II.

Das Fazit (Punkt 5.5), in der Fassung der Nachträge 2009/BV/0522-01 (NB) sowie
2009/BV/0522-78 (NB) wird wie folgt geändert:

 

Folgende (Teil-)Sätze werden ersatzlos gestrichen:

-     Absatz 2, letzter Satz: „Schon zum jetzigen Zeitpunkt kann eingeschätzt werden, dass dieses Ziel nicht nur mit Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Verwaltungshaushalt erreicht werden kann.“

-     Absatz 3, letzter Satz: „Ohne die Veräußerung entbehrlicher kommunaler Vermögens­gegenstände wird die Hansestadt Rostock bis 2018 zu keinem Zeitpunkt in der Lage sein, die Altfehlbeträge vollständig abzubauen.“

-     In Absatz 6, Satz 1: „notwendigen Einnahmen aus der Veräußerung entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände zur Tilgung der“.

 

In Absatz 3, erster Satz wird folgender Teilsatz in Kommata eingefasst und durch „u. a. auch“ eingeleitet: „der Veräußerung entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände zum wirtschaftlich geeigneten Zeitpunkt“.

 

In Absatz 5, zweiter Satz erfolgt die Streichung des gesamten Satzes und Ersetzung durch folgende Sätze:


„Der Abbau der Altschulden soll entsprechend eines Hinweises der Rechtsaufsichtsbehörde jährlich in Höhe von 5 - 10 % erfolgen. Zu erforderlichen strukturellen Veränderungen sowie der Aktivierung von Vermögen unter Beachtung der Bürgerschaftsbeschlüsse wird die Verwaltung bis April 2010 ein strategisches Konzept vorlegen. Des Weiteren sind vor dem Hintergrund der sich verschärfenden kommunalen Einnahmesituation neue Wege zur Entschuldung eng mit der Landesregierung abzustimmen. Hierzu bedarf es kurzfristig Einvernehmen mit der Rechtsaufsicht, dass angesichts der weltweit angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation auch die Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 den Altschuldenabbau, ebenso wie das Land Mecklenburg-Vorpommern, erforderlichenfalls aussetzen darf. Darüber hinaus muss mittelfristig die Funktion der Hansestadt Rostock als Oberzentrum der Region durch die Landesregierung auch finanziell angemessen gewürdigt werden.“

 

In Absatz 7, Satz 1 hinter dem Wort „Ressourcen“ Einfügung folgenden Teilsatzes:

„und neuer Vereinbarungen mit dem Land“

 

Auf Seite 59 wird die Tabellenspalte „Herstellung der Rechtskonformität des Haushaltes durch Veräußerung entbehrlichen kommunalen Vermögens (in TEUR)“ ersetzt durch „Verbleibende Altfehlbeträge (in TEUR).


 

Folgende formale Fehler werden korrigiert:

-     In Absatz 6, Satz 1 muss es „ausgeglichenen Haushalt“ statt „ausgeglichen Haushalt“ heißen.

-     In Absatz 7, Satz 1 muss es nach aktueller Fassung der Kommunalverfassung
„§ 43 Abs. 7 KV M-V“ statt „§ 43 Abs. 3 KV M-V“ heißen.

-     In Absatz 7, Satz 1 muss es „dargestellt werden“ statt „dargestellt wird“ heißen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt