27.01.2010 - 10.1.11 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, CDU...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren


Beschluss:


Seite 36:
Maßnahme 2009/2.07
zu Transferleistungen Soziale Sicherung, Förderung der freien Jugendhilfe:

 

Der letzte Absatz* wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:

 

„Unter Berücksichtigung der Finanzkraft sowie sonstiger Verhältnisse des einzelnen freien Trägers und der zu fördernden Jugendhilfemaßnahme wird grundsätzlich eine höchst mögliche Eigen­leistung angestrebt.

Ist die Erbringung einer Eigenleistung auf Grund der Finanzkraft oder sonstiger Verhältnisse nicht möglich, ist dies zu begründen.

Unter Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses und des betreffenden freien Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII (§ 11, Kinder- und Jugendhilfe) sind Zielvereinbarungen über mehrere Jahre anzustreben. Ziele dieser Verein­barungen sind: Planungssicherheit für die freien Träger und die städtische Haushaltsplanung
bei jeweils stabil bleibenden Haushaltsansätzen.

Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft bis 30. Juni 2010 vorzulegen.“

 


*
„Unter Berücksichtigung der Finanzkraft sowie sonstiger Verhältnisse des einzelnen freien
   Trägers und der zu fördernden Jugendhilfemaßnahme wird grundsätzlich von einer
   anzustrebenden Eigenleistung von mind. 10 % ausgegangen.“

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt