27.01.2010 - 10.3 Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

- Jugendhilfeausschuss empfiehlt Zustimmung

Reduzieren


Beschluss:


Die Bürgerschaft stimmt der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Soziales und Gesundheit, als Oberste Landesjugendbehörde und der Hansestadt Rostock, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zum Umfang der Jugendförderung nach § 6 Abs. 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJfG) zu.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt