05.05.2010 - 10.4 Änderung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.05.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss 2010/BV/0890 vom 17./24.03.2010 zur
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2010 mit
Haushaltsplan und Anlagen wird wie folgt geändert:
Der Satz
“Vermögenshaushalt
2010, Haushaltsstelle 02.5100.3300 - Einnahmen aus Kapitalentnahme
(nachrichtlich: Klinikum Südstadt) - wird bis 10/2010 gesperrt.
Über die endgültige Höhe der Kapitalentnahme entscheidet die Bürgerschaft in
ihrer Novembersitzung 2010.“
wird gestrichen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Bürgerschaft bis zur Sitzung im Dezember 2010 über den Stand des
Haushaltsvollzuges in Bezug auf die Notwendigkeit einer Kapitalentnahme beim
Klinikum Südstadt Rostock zu informieren und bei Bestehen einer Möglichkeit des
Verzichtes auf die Kapitalentnahme die entsprechenden Entscheidungen für die
Bürgerschaft vorzubereiten.
Beschluss
Nr. 2010/BV/1072:
1. Der Beschluss 2010/BV/0890 vom 17./24.03.2010 zur
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2010 mit
Haushaltsplan und Anlagen wird wie folgt geändert:
Der Satz
“Vermögenshaushalt
2010, Haushaltsstelle 02.5100.3300 - Einnahmen aus Kapitalentnahme
(nachrichtlich: Klinikum Südstadt) - wird bis 10/2010 gesperrt.
Über die endgültige Höhe der Kapitalentnahme entscheidet die Bürgerschaft in
ihrer Novembersitzung 2010.“
wird gestrichen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor der für
das vierte Quartal 2010 geplanten Kapitalentnahme beim Klinikum Südstadt
Rostock die Bürgerschaft über die tatsächlich notwendige Entnahmehöhe zu
informieren und bei Verzicht bzw. Teilverzicht der Kapitalentnahme, zeitnah
eine entsprechende Beschlussvorlage für die Bürgerschaft vorzubereiten.