07.07.2010 - 9.5.6 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Beschlussvorschlag:

 

Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt geändert:

 

In § 21 Abs. 1 Aufgaben und Rechte des Aufsichtrates wird ein weiterer Punkt mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

 

„die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Aufstellung und Änderung des Wirtschaftsplanes“

 

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Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1203-09 (ÄA) (siehe TOP 9.5.7) entfällt die Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1203-06 (ÄA).