05.08.2009 - 5.19.1 Vorschlag der Vorsitzenden der Fraktionen von D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.19.1
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.08.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
5.20
bis 5.25
Wahlen
in Verbandsversammlungen, Verwaltungsrat, Mitgliederversammlung und
Landesausschuss
Die Sitze
sind nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen.
Gemäß § 24
(9) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft erfolgt die Sitzverteilung nach dem
Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer.
Die Wahl
erfolgt nach § 32 (1) KV M-V durch Handzeichen
Die
Vertreterinnen/Vertreter und Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Hansestadt
Rostock
werden in
einem Wahlgang gewählt.
Liegt nur
eine Vorschlagsliste vor (Wahlvorschlagslisten der Zählgemeinschaft aller
Fraktionen), ist jeweils die Mehrheit aller Gemeindevertreter (27 Stimmen)
erforderlich.