15.10.2009 - 5.1 Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Rostock

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Heckmann erläutert die neue Benutzungsordnung. Diese dient einer einheitlichen Regelung in der Stadtbibliothek.

 

Auf Nachfrage zur Verpflichtung der Benutzer die Medien vor der Ausleihung auf Schäden zu kontrollieren und sonst auch für nicht selbstverursachte Schäden zu haften (§ 3), wird ausgesagt, dass dies notwendig sei, um die häufigen Beschädigungen zu verringern. In Härtefällen würde mit den Kunden sensibel umgegangen.

 

Es wurde seitens eines Ausschussmitgliedes die Frage gestellt, warum die Gebühren aus der Benutzungsordnung nicht in der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock enthalten sind. Dazu ist anzumerken, dass es sich bei den Gebühren bzw. Entgelten der Stadtbibliothek nicht um Verwaltungsgebühren im Sinne des § 5 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) handelt. Daher ist die Verwaltungsgebührensatzung nicht einschlägig.

 

Es wird seitens der Ausschussmitglieder gefordert, den § 6 Abs. 12 Benutzungsordnung hinsichtlich der Einsehbarkeit der Kosten durch die Benutzer zu präzisieren. Denkbar wäre ein Verweis auf aktuelle Gebührenaushänge.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Rostock (Anlage) mit der Maßgabe § 6 Abs. 12 zu präzisieren..

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage