04.11.2009 - 8.9 Vorsitzende der Fraktionen von SPD, Rostocker B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 04.11.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die
Präsidentin informiert, dass in Erweiterung der Tagesordnung (gem. § 29 Abs. 1
und 4
der
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern) folgender
Dringlichkeitsantrag für den öffentlichen Teil eingereicht wurde:
● Dringlichkeitsantrag Nr.
2009/DA/0679
der Vorsitzenden der Fraktionen von SPD,
Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09,
DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Veröffentlichung des Haushaltes 2009
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
bestätigt mit mehr als 27 Stimmen die
Erweiterung der Tagesordnung durch den
Dringlichkeitsantrag Nr. 2009/DA/0679.
Behandlung des
o. g. Dringlichkeitsantrages Nr. 2009/DA/0679:
Herr
Dr. Wandschneider nimmt zum Dringlichkeitsantrag Stellung.
Herr
Giesen spricht sich mit Blick auf die ungeklärten Rechtsfolgen gegen den
Dringlichkeitsantrag aus.
Weiterhin
nimmt Herr Senator Scholze dazu Stellung.
Weitere
Wortmeldungen erfolgen durch Frau Dr. Bachmann, Herrn Bockhahn und
Herrn
Albrecht.
Der
Oberbürgermeister informiert, dass er einem solchen Beschluss widersprechen
bzw. einen Hinweis an das Innenministerium geben muss, dass der Beschluss dem
Erlass des Ministeriums widerspricht.
Herr Dr.
Wandschneider gibt eine Erklärung ab.
Zu
Nachfragen von Frau Niemeyer nimmt der Oberbürgermeister Stellung.
Auf
Antrag von Frau Niemeyer erfolgt die sinngemäße Aufnahme wesentlicher
Inhalte der Antwort des Oberbürgermeisters zu ihren Nachfragen wie folgt in
diese Niederschrift:
- Zur Frage von Frau Niemeyer, ob bei einer Beschlussfassung
zum Dringlichkeitsantrag beabsichtigt wird, dem Beschluss zu widersprechen und
wenn, welchem Recht dieser Beschluss widerspricht, antwortet der
Oberbürgermeister, dass sich die Hansestadt Rostock nach wie vor in der Phase
der vorläufigen Haushaltsführung befindet und diese insofern durch die
vorgesehene Beschlussfassung nicht aufgehoben wird.
Er wird aber diesen Beschluss, so wie die Bürgerschaft ihn
fasst, nach Schwerin schicken.
Und dann muss das Innenministerium noch einmal bewerten, ob
das vielleicht einem neuen Beschluss eines Haushaltes gleichkommt und ob es auf
dieser Grundlage eine neue Anordnung zum Haushalt der Hansestadt Rostock
trifft.
- Zur Frage, welche freiwilligen Leistungen an Vereine und
Verbände ausgezahlt werden und der Erwartung von Frau Niemeyer, dass die
Betroffenen rechtzeitig ehrlich informiert werden, wenn keine Auszahlung
beabsichtigt ist, erklärt der Oberbürgermeister, dass Verträge abgeschlossen
wurden und die Verwaltung damit in der Lage sein sollte, auch während der
vorläufigen Haushaltsführung diese Leistungen auszuzahlen.
Die Verantwortung dafür liegt in den Senatsbereichen und
Frau Dr. Melzer hat hier die Freigabe, diese Mittel auszureichen - natürlich
auf der Grundlage der Verträge. Die Mittel hätten schon seit 2 Monaten auf den
Weg gebracht werden können.
Weitere
Wortmeldungen erfolgen durch Herrn Prof. Neßelmann und Herrn Dr. Seidel.