04.11.2009 - 9.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Ros...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 04.11.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die
Präsidentin informiert, dass allen als Bestandteil der Beschlussvorlage ein Nachtrag
Nr.
2009/BV/0604-03 (NB) des Einreichers schriftlich vorliegt, der Änderungslisten
sowie die sich daraus ergebende Fortschreibung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
enthält (s. unter TOP 9.1.2).
Informationen
zu Änderungsanträgen:
Nr. |
Absender |
Bemerkung |
2009/BV/0604-01
(ÄA) |
Steffen
Bockhahn (für die Fraktion DIE LINKE.) |
ersetzt
durch Nr. 2009/BV/0604-14 (ÄA) von
Steffen Bockhahn (für die Fraktion DIE LINKE.) |
2009/BV/0604-02
(ÄA) |
Rainer
Albrecht (für die Fraktion der SPD) |
Dazu
liegt die Stellungnahme der
Verwaltung Nr. 2009/BV/0604-11 (SN)
allen schriftlich vor. |
2009/BV/0604-03
(ÄA) |
Dr.
Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion) |
zurückgezogen |
2009/BV/0604-04
(ÄA) |
Vorsitzende
der Fraktionen von CDU, FDP, FÜR Rostock |
zurückgezogen |
2009/BV/0604-05
(ÄA) |
Dr.
Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion) |
zurückgezogen |
Beschlussvorschlag
einschließlich Nachtrag:
Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009
mit
Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.
Empfehlungen
von Ausschüssen zur Beschlussvorlage:
-
Hauptausschuss empfiehlt Zustimmung einschl. zum Änderungsantrag Nr.
2009/BV/0604-02 (ÄA)
-
Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung und Ablehnung zum Änderungsantrag
Nr. 2009/BV/0604-02 (ÄA)
Weitere
Empfehlungen von Ausschüssen zur Beschlussvorlage für ihr Aufgabengebiet:
-
Klinikausschuss tagt am 19.11.2009 wieder
- durch
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus vertagt bis zu seiner Sitzung am 11.11.2009
- Sozial-
und Gesundheitsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Schul-
und Sportausschuss empfiehlt Zustimmung
-
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt
Zustimmung
- Bau-
und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Jugendhilfeausschuss
empfiehlt Zustimmung
-
Liegenschafts- und Vergabeausschuss empfiehlt Ablehnung
-
Kulturausschuss empfiehlt Ablehnung
Empfehlungen
der Ortsbeiräte (OBR) zur Beschlussvorlage:
- OBR
Seebad Warnemünde, Diedrichshagen empfiehlt Zustimmung
- OBR
Lichtenhagen empfiehlt Zustimmung
- OBR
Evershagen empfiehlt Zustimmung
- OBR
Brinckmansdorf empfiehlt Zustimmung
- OBR
Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke
empfiehlt Ablehnung
- OBR Kröpeliner
Tor-Vorstadt empfiehlt Ablehnung
- OBR
Stadtmitte empfiehlt Ablehnung
- OBR
Dierkow-Neu empfiehlt Ablehnung
- OBR
Toitenwinkel empfiehlt Ablehnung
- OBR
Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof
empfiehlt Ablehnung
- durch
OBR Groß Klein zur Kenntnis genommen
- durch
OBR Lütten Klein zur Kenntnis genommen
- durch
OBR Schmarl zur Kenntnis genommen
- durch
OBR Reutershagen zur Kenntnis genommen
- durch
OBR Hansaviertel zur Kenntnis genommen
- durch
OBR Gartenstadt/Stadtweide zur Kenntnis genommen
- durch
OBR Südstadt zur Kenntnis genommen
- durch
OBR Biestow zur Kenntnis genommen
- durch
OBR Dierkow-Ost, Dierkow-West zur Kenntnis genommen
Herr
Senator Scholze nimmt zur 1.
Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock
für das
Jahr 2009 Stellung.
Stellungnahmen
der Fraktionen/Mitglieder der Bürgerschaft sowie des Oberbürgermeisters
Herr
Bockhahn nimmt unter Bezugnahme auf den Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-14 (ÄA)
ablehnend (der Stellenplan mit dem Stellenpool wird in dieser Form nicht
akzeptiert) zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Stellung.
Herr
Albrecht - unter Bezugnahme auf die Änderungsanträge Nr. 2009/BV/0604-02 (ÄA),
Nr.
2009/BV/0604-07 (ÄA), Nr. 2009/BV/0604-08 (ÄA) - und Herr Prof. Neßelmann -
unter Bezugnahme auf den Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-07 (ÄA) - nehmen
zustimmend
zur
1. Nachtragshaushaltssatzung Stellung.
g
Frau
Dr. Bachmann nimmt - unter der Maßgabe, dass die Änderungsanträge
Nr.
2009/BV/0604-02 (ÄA) und Nr. 2009/BV/0604-08 (ÄA) beschlossen werden -
zustimmend
zur
1. Nachtragshaushaltssatzung Stellung.
Weiterhin
spricht sie sich gegen den Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-06 (ÄA) aus und
nimmt
zum Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-07 (ÄA) Stellung.
Herr
Dr. Seidel nimmt zustimmend zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Stellung unter
Bezugnahme auf die Änderungsanträge Nr. 2009/BV/0604-06 (ÄA) und Nr.
2009/BV/0604-07 (ÄA).
Herr
Jaeger und Herr Dr. Dr. Philipp nehmen ebenfalls zustimmend zur 1. Nachtragshaushaltssatzung
Stellung.
Durch
Frau Niemeyer wird der Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-12 (ÄA) eingebracht.
Weitere
Wortmeldungen erfolgen durch Herrn Dr. Nitzsche und Herrn Asendorf.
Zu
Nachfragen von Frau Dr. Bachmann im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag Nr.
2009/BV/0604-06 (ÄA) nimmt der Oberbürgermeister Stellung.
Beschlussvorschlag
einschließlich Nachtrag:
Die
1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009
mit
Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.
Die
1. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
s. §
1 im Nachtrag zur Beschlussvorlage und §§ 2 - 6 in der Beschlussvorlage
Es erfolgt die
Abstimmung zur Beschlussvorlage einschließlich des Nachtrages und der
bestätigten Änderungsanträge.
Beschluss
Nr. 2009/BV/0604:
Die
1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009
mit Haushaltsplan und Anlagen
wird
mit den bestätigten Änderungsanträgen beschlossen.
Die
1. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund
des § 50 KV M-V wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 04.11.2009
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushalt
werden
erhöht
(+) um |
vermindert
( - ) um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
|
|
|
gegenüber
bisher |
nunmehr
festgesetzt auf |
€ |
€ |
€ |
€ |
a)
im
Verwaltungshaushalt
die
Einnahmen |
36.753.700
€ |
-48.341.700
€ |
475.990.600
€ |
464.402.600
€ |
die Ausgaben |
31.459.800 € |
-23.300.800 € |
557.839.300 € |
565.998.300 € |
b) im Vermögenshaushalt
die
Einnahmen22.651.000 €-54.166.200 €129.181.200 €97.666.000
€ |
|
|
|
|
die Ausgaben |
6.510.200 € |
-38.025.400 € |
129.181.200 € |
97.666.000 € |
§ 2
Es
werden neu festgesetzt: |
|
|
|
|
|
1. Der
Gesamtbetrag der Kredite |
von
bisher 22.039.100
€ |
unverändert
auf 22.039.100 € |
|
|
|
2. der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von
bisher 9.873.400
€ |
auf 10.362.400
€ |
|
|
|
3. der
Höchstbetrag der Kassenkredite |
von
bisher 235.000.000
€ |
auf 220.000.000
€ |
§ 3
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden unverändert festgesetzt:
Steuerart |
gegenüber
bisher v.H. |
auf
nunmehr v.H. |
Grundsteuer
für die land- und
forstwirtschaftl. Betriebe (Gdst.A) für Grundstücke (Gdst.B) |
300,00 v.H. 450,00 v.H. |
300,00 v.H. 450,00 v.H. |
2. Gewerbesteuer |
450,00
v.H. |
450,00
v.H. |
§ 4
Mit
dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt
Rostock" werden
|
erhöht
um |
vermindert
um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
|
|
|
|
gegenüber
bisher |
nunmehr
festgesetzt auf |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. im
Erfolgsplan |
|
|
|
|
die Erträge |
2.399.000 |
0 |
78.651.000 |
81.050.000 |
die Aufwendungen |
2.519.000 |
0 |
78.151.000 |
80.670.000 |
der Jahresgewinn |
0 |
120.000 |
500.000 |
380.000 |
der Jahresverlust |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
2. im Vermögensplan |
|
|
|
|
die Einnahmen |
1.064.000 |
0 |
3.390.000 |
4.454.000 |
die Ausgaben |
1.064.000 |
0 |
3.390.000 |
4.454.000 |
3. |
der
Gesamtbetrag der Kredite davon für Zwecke der |
von
bisher |
1.220.000
EUR |
unverändert
auf |
1.220.000
EUR |
|
Umschuldung
|
von
bisher |
0 EUR |
unverändert
auf |
0 EUR |
4. |
der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von
bisher |
0
EUR |
unverändert
auf |
0 EUR |
5. |
der
Höchstbetrag der Kassenkredite |
von
bisher |
7.860.000
EUR |
unverändert
auf |
7.860.000 EUR |
§ 5
Mit
dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale
Objektbewirtschaftung und -entwicklung der
Hansestadt
Rostock" werden
|
erhöht
um |
vermindert
um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
|
|
|
|
gegenüber
bisher |
nunmehr
festgesetzt auf |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. im
Erfolgsplan |
|
|
|
|
die Erträge |
0 |
0 |
19.247.000 |
19.247.000 |
die Aufwendungen |
0 |
0 |
18.073.800 |
18.073.800 |
der Jahresgewinn |
0 |
0 |
1.173.200 |
1.173.200 |
der Jahresverlust |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
2. im Vermögensplan |
|
|
|
|
die Einnahmen |
0 |
0 |
17.985.000 |
17.985.000 |
die Ausgaben |
0 |
0 |
17.985.000 |
17.985.000 |
3. |
der
Gesamtbetrag der Kredite davon für Zwecke der |
von
bisher |
2.726.000
EUR |
auf |
1.326.000
EUR |
|
Umschuldung
|
von
bisher |
0 EUR |
unverändert
auf |
0 EUR |
4. |
der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von
bisher |
6.712.000
EUR |
unverändert
auf |
6.712.000
EUR |
5. |
der
Höchstbetrag der Kassenkredite |
von
bisher |
1.000.000
EUR |
unverändert
auf |
1.000.000
EUR |
§ 6
Mit
dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale
Rostock & Warnemünde" werden
|
erhöht
um |
vermindert
um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
|
|
|
|
gegenüber
bisher |
nunmehr
festgesetzt auf |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. im
Erfolgsplan |
|
|
|
|
die Erträge |
67.500 |
0 |
3.572.200 |
3.639.700 |
die Aufwendungen |
0 |
32.500 |
4.656.100 |
4.623.600 |
der Jahresgewinn |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Jahresverlust |
0 |
100.000 |
1.083.900 |
983.900 |
|
|
|
|
|
2. im Vermögensplan |
|
|
|
|
die Einnahmen |
0 |
0 |
689.000 |
689.000 |
die Ausgaben |
0 |
0 |
689.000 |
689.000 |
3. |
der
Gesamtbetrag der Kredite davon für Zwecke der |
von
bisher |
220.000 EUR |
unverändert
auf |
220.000
EUR |
|
Umschuldung
|
von
bisher |
220.000 EUR |
unverändert
auf |
220.000
EUR |
4. |
der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von
bisher |
0 EUR |
unverändert
auf |
0 EUR |
5. |
der
Höchstbetrag der Kassenkredite |
von
bisher |
357.200 EUR |
auf |
364.000
EUR |
(Haushaltsplan und
entsprechende Anlagen werden nach Fertigstellung der
Niederschrift beim
Sitzungsdienst als Anlage 3 beigelegt)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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107,5 kB
|