04.11.2009 - 7 Wahlen und Bestellungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 04.11.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Gem. § 15 (1) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wählt die
Bürgerschaft die Ortsbeiräte spätestens sechs Monate nach der Kommunalwahl.
Die Verteilung der Mandate in den Ortsbeiräten der Hansestadt Rostock soll sich
an dem Verfahren zur Besetzung der Gemeindevertretung nach den Vorschriften des
Kommunalwahlgesetzes orientieren.
Danach ist das Ergebnis der Kommunalwahlen im jeweiligen Ortsbeiratsbereich zu
berücksichtigen; das Vorschlagsrecht der Fraktionen nach Fraktionsstärke wird
dadurch ausgeschlossen.
Nach § 15 (2) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock stimmt die Bürgerschaft in
getrennten Wahlgängen über jeden einzelnen Ortsbeirat ab.
Gem. § 32 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Wahl durch
Handzeichen. Die einfache Mehrheit ist zur Wahl erforderlich.
Zur Wahl von Mitgliedern in die einzelnen Ortsbeiräte liegen
allen die Vorschläge schriftlich vor: