02.12.2009 - 9.10 Kooperationsvertrag zwischen dem Theater Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Senatorin Dr. Melzer hat zu dieser Dringlichkeitsvorlage bereits im Zusammenhang mit der vorhergehend behandelten Dringlichkeitsvorlage Nr. 2009/DV/0716 Stellung genommen.

 

Zu Nachfragen von Herrn Asendorf hinsichtlich einer Unklarheit des Punktes I Abs. 2 des Kooperationsvertrages bezüglich der an das Theater Wismar weiterzuleitenden Landes­zuweisungen im Zusammenhang mit den Festlegungen im Punkt IV nimmt Frau Senatorin Dr. Melzer Stellung.

 

Weiterhin nimmt Herr Jaeger diesbezüglich Stellung und fordert eine Klarstellung des Punktes I Abs. 2 des Kooperationsvertrages.

 

 

Herr Asendorf regt die Anhörung von Herrn Nissen, Geschäftsführer der Volkstheater Rostock GmbH, an.

 

Durch die Mitglieder der Bürgerschaft gibt es keine gegenteiligen Auffassungen zur Anhörung von Herrn Nissen.

 

 

Herr Nissen gibt Erläuterungen zum Sachverhalt sowie zu den Nachfragen von Herrn Asendorf und der Wortmeldung von Herrn Jaeger und informiert, dass die geforderte Klarstellung des Punktes I Abs. 2 im Kooperationsvertrag erfolgt (Klarstellung: siehe Protokollnotiz von Herrn Jaeger nach dem Abstimmungsergebnis).

 

 

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Es erfolgt die Abstimmung zur Dringlichkeitsvorlage.


Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten, zwischen dem Volkstheater Rostock und dem Theater Wismar ausgehandelten, Kooperationsvertrag mit den Trägern des Theaters Wismar, der Stadt Wismar, vertreten durch die Bürgermeisterin, abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Herr Jaeger gibt zu Protokoll, dass zur Beschlussfassung zu diesem Kooperationsvertrag in den Punkt I Abs. 2 des Vertrages nach „bzw. das Theater Wismar“ zur Klarstellung eingefügt wurde:

 

„in Form der in IV. Leistungsumfang beschriebenen Leistungen“

 

(Kooperationsvertrag mit geänderter Seite 2 … liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 11 bei)

 

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Anlagen zur Vorlage